Sachverhalt: Die Anlagenbetreiberin einer Wasserkraftanlage modernisierte ihre Anlage, um den ökologischen Zustand des genutzten Gewässers zu verbessern und um die erhöhte Einspeisevergütung nach dem EEG 2009 zu erhalten. Ein Umweltgutachter bestätigte ihr mit einer Bescheinigung diesen Anspruch gegenüber der Klägerin, welche die erhöhte Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiberin zahlte. Die Klägerin zweifelt die Bescheinigung an und fordert die erhöhte Vergütung zurück.
Der Teilbericht zur Studie des Frauenhofer IEE bewertet die Auswirkungen der Dekarbonisierung der deutschen Fernwärme im Energiesystem. Sie kommen dabei zu der Schlussfolgerung, dass Wärmepumpen eine zentrale Technologie für die Wärmewende darstellen. Um den Fernwärme- und EE-Wärmeausbau erreichen zu können, sei jedoch eine Förderung notwendig; insbesondere Anreize für Großwärmepumpen seien erforderlich.
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
Sachverhalt: Mit der Installation einer Fischabstiegsanlage modernisierte eine Anlagenbetreiberin ihre Wasserkraftanlage, womit sie mit der Bescheinigung durch einen Umweltgutachter in den Genuss einer erhöhten Vergütung kam. Die Klägerin zahlte zunächst die erhöhte Vergütung, änderte im Nachhinein aber ihre Ansicht bezüglich der Bescheinigung und verlangte die Rückzahlung der zu viel gezahlten EEG-Vergütung.
Der Autor plädiert in seinem Aufsatz für ein einklagbares prozedurales Grundrecht auf Umweltschutz und die Anerkennung eines materiellen Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 39. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 11. März 2021 online als Liveübertragung stattgefunden hat. Thematisch drehte sich das Fachgespräch um die Änderungen für Solar- und Biomasseanlagen durch das EEG 2021.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und rüstet diese mit einer sog. Organic-Rankine-Cycle-Anlage (ORC-Anlage) zur Nachverstromung nach.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu den Regelungen der §§ 63 ff. EEG 2021, speziell für die Regelung nach § 63 Nummer 1a i. V. m. § 64a EEG 2021 für die Herstellung von Wasserstoff, ein Merkblatt erstellt. Mit Einführung des neuen Tatbestandes in der besonderen Ausgleichsregelung gemäß § 63 Nummer 1a i. V. m.
Das 41. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Redispatch 2.0“ fand am 7.
September 2021 als Präsenztermin im Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie,
Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin-Mitte und parallel dazu als Liveübertragung online statt.
Unsere Infobroschüre informiert über die verschiedenen Verfahrensarten der Clearingsstelle, über Ablauf und Kosten eines Verfahrens und über unsere sonstigen Informationsangebote.
In der gemeinsamen Studie der Stiftungen Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende werden 50 politische Maßnahmen definiert, die in der nächsten Legislaturperiode ergriffen werden sollten, um das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65% zu verringern, erreichen zu können. Es werden insgesamt 50 Maßnahmen für 5 Schlüsselsektoren, sowie einige sektorenübergreifende Maßnahmen vorgeschlagen:
Vorliegend wurde im Auftrag von Germanwatch, BUND und Klima-Allianz Deutschland vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft eine Studie erstellt. Darin werden die Argumente für eine EEG-Umlagesenkung kritisch geprüft. Es stellt sich die Frage, wie die 10,8 Milliarden Euro, die 2021 aus dem Bundeshaushalt in die Umlagesenkung flossen, zielführend eingesetzt werden können. Eine niedrigere EEG-Umlage bzw.
Der Autor beschreibt, wie Algorithmen eine Verschattung von Windenergieanlagen verhindern und so nicht nur für mehr Leistung sorgen, sondern auch eine längere Lebensdauer ermöglichen könnten.
Der Autor macht auf die Energiecharta von 1994 aufmerksam. Es handele sich um ein relativ unbekanntes Vertragswerk, welche ausländische Energiekonzerne dazu berechtige, Vertragsstaaten (so auch die Bundesrepublik) vor internationalen Schiedsgerichten auf üppige Entschädigungen zu verklagen, wenn die Investitionen der Konzerne in Energieinfrastruktur durch staatliche Maßnahmen beeinträchtigt werden. Zu diesen staatlichen Maßnahmen würden insbesondere auch Maßnahmen zum Ausstieg aus der fossilen Energie gehören.
Die Studie „100% Erneuerbare Energien für Deutschland bis 2030 – Klimaschutz - Versorgungssicherheit - Wirtschaftlichkeit“ der Energy Watch Group (EGW) befasst sich mit dem Energiesystem der Zukunft in Deutschland.
Die Autorinnen und Autoren gehen dabei von der Einhaltung des 1,5 °C-Ziels aus und untersuchen drei Szenarien:
Die Clearingstelle hat am 5. Mai 2022 den Hinweis zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen - Eintritt der Rechtsfolgen” beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Studie untersucht die Ökobilanzen von Photovoltaik- und Windenergieanlagen (PV und WEA) unter Berücksichtigung der jüngsten Technologieentwicklungen.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie neu beginnt, wenn die Anlagenbetreiberin der Netzbetreiberin die bislang gemäß §§ 52, 54 i.V.m. Anlage 3 EEG 2014 gezahlte Flexibilitätsprämie vollständig zurückerstattet, ob Anlagen- und Netzbetreiber dies abweichend vom
In dieser Kurzstudie von dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE handelt es sich um die Auswertung der Zubauzahlen der Fotovoltaik in Deutschland seit dem Jahr 2000. Die Daten wurden dem Marktstammdatenregister und den EEG-Anlagenstammdaten entnommen. Untersucht wurde die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung und Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung und Leistungsbegrenzung.
Politisches Programm: Bundesministerium der Finanzen
BMF-Schreiben (29.10.2021):
GZ : IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
DOK : 2021/1117804
BMF-Schreiben (02.06.2021):
GZ : IV C 6 - S 2240/19/10006 :006
DOK : 2021/0627224
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (BGBl. I 2022, S. 2294, s. unten) hat der Gesetzgeber durch § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung von der Einkommensteuer für den Betrieb von PV-Anlagen mit insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft eingeführt:
Der von drei Fraunhofer-Instituten vorgelegte "Wasserstoff-Masterplan für Ostdeutschland" untersucht die Bereitschaft neuer Bundesländer die Wasserstoffwirtschaft hochzufahren. Laut den Forschern habe Ostdeutschland die besten Voraussetzungen für den Ausbau einer solchen Wirtschaft. Es habe das große Potenzial der erneuerbaren Energien, dessen Verhältnis zum heutigen Stromverbrauch in allen Bundesländern ein Vielfaches betrage. Außerdem sei auch das gute unternehmerische Fundament vorhanden, das sich komplementär ergänzt.