Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.
Der Aufsatz behandelt das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen und geht dabei auf den Hintergrund, den Verfahrensverlauf und die Begründung des OVGs näher ein.
Die Europäische Kommission hatte am Donnerstag, den 29. April 2021, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Damit findet das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz seine Anwendung. Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021.
Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag das Votum 2019/48 der Clearingstelle EEG | KWKG. Das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung beantwortet die Frage, wie hoch die "installierte Leistung" im Sinne des § 101 Abs. 1 S.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März 2021 ihre Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen beschlossen.
Für die Umsetzung der Energiewende ist der Ausbau der Windenergie an Land dringend erforderlich. Dafür ist laut Experten die Nutzung von bis zu 2 % der Fläche Deutschlands notwendig. Flächenpotenziale für Windenergie finden sich auch auf forstwirtschaftlichen Nutzflächen. Waldgebiete mit besonders wertvollen Laubwäldern- und Mischwäldern oder Schutzgebiete sind von der Windenergienutzung natürlich ausgeschlossen. Jedoch sollten forstlich genutzte Flächen bei der Prüfung zur Eignung als Windstandort berücksichtigt werden.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein BHKW der Schiedsklägerin, das aufgrund der Stilllegung des einen Fermenters an den Fermenter einer anderen Biogasanlage der Schiedsklägerin angeschlossen wurde, seine Höchstbemessungsleistung mitnimmt (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Leitsätze:
1. Der Begriff des Betreibenlassens in § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG setzt eine Möglichkeit der Einflussnahme an den Betreiber voraus, die rechtlicher, wirtschaftlicher oder tatsächlicher Natur sein kann.
Im Beitrag wird das Ergebnis des Votums 2020/12-IV der Clearingstelle EEG|KWKG vorgestellt, in dem es um Fragen zum Anlagenbegriff, Inbetriebnahmedatum und Meldefragen beim Umbau einer Deponie- und einer Abfallvergärungsanlage geht.
Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin.
Der Beitrag befasst sich mit dem neuen, am 10.12.2020 durch das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen in Kraft getretenen, § 63 BImSchG. Danach ist ein Wegfall der aufschiebenden Wirkung aus § 80 Abs. 1 S.
Das Hintergrundpapier „EEG 2021: Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land“ in der 6. Auflage der Fachagentur Windenergie an Land - gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Projektträger Jülich (PtJ) - behandelt das Ausschreibungssystem zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land.
Der vorliegende Bericht des Global Energy Monitor befasst sich mit dem Widerspruch zwischen dem geplanten Ausbau der europäischen Gasinfrastruktur und den Emissionsreduktionszielen der EU. Demnach seien in Europa Gasinfrastrukturprojekte im Wert von 87 Mrd. € in Planung, obwohl die EU ihre Emissionen bis 2030 um 55% senken möchte.
Wasserstoff wird zunehmend als ein Schlüssel zur globalen Dekarbonisierung angesehen, weshalb das Interesse an diesem Gas immer weiter zunimmt. Die Autoren der Studie beschäftigen sich mit dem Thema der Wasserstoffwirtschaft und wie man einen großen Wasserstoffmarkt in Europa in den kommenden Jahren erschaffen kann. Sie definieren dazu vier wesentliche Bausteine: eine Steigerung der Wasserstoffnachfrage und -angebote, der Wasserstofftransport und klare regulatorische Rahmenbedingungen.
Die vorliegende Studie „Klimaneutrales Deutschland 2045“ im Auftrag von Agora Energiewende, Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität - erstellt durch die Prognos AG, das Öko-Institut e. V.
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Dabei werden die Regelungen zur Erzeugung, zum Transport sowie zur Vermarktung von grünem Wasserstoff beleuchtet. Der Autor kommt zu dem Fazit, dass der rechtliche Rahmen für einen Wasserstoff Markthochlauf noch lückenhaft und unzureichend sei.
Der Beitrag befasst sich mit dem von der Bundesnetzagentur vorgestellten Bericht zum Zustand und Ausbau der Verteilnetze 2020. Die Verteilnetzbetreiber erwarten demnach für den Zeitraum bis 2030 einen Lastanstieg durch den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobilität. Der Beitrag geht weiterhin auf geplante Investitionen sowie die Netzdigitalisierung ein und stellt die Prognosen der Netzbetreiber über die Ein- und Ausspeiseleistung für 2030 vor.
Die vom BDEW beauftragte Metastudie aktueller Energiewendeszenarien befasst sich mit dem Ausbau der Fernwärme in Deutschland. Die Autoren gehen davon aus, dass es zu einem deutlichen Anstieg der klimaneutralen Fernwärmenutzung komme, insbesondere in urbanen Ballungsräumen. Dabei seien Großwärmepumpen, Solarthermie, Geothermie, Abwärme und Power-to-Heat (PtH) die relevanten Technologien.
Der Beitrag befasst sich mit der Auswertung der Daten aus dem Marktstammdatenregister durch die Fachagentur Windenergie an Land. Dabei sei die Datenqualität besser, als bei jedem energiewirtschaftlichen Register zuvor. Auffällig sei, dass die ermittelten Daten zur Anlagenzahl und der installierten Leistung niedriger seien, als von den Fachverbänden angegeben, was vermutlich an Fehlern bei der Dokumentierung der Anlagenstilllegung liege.
Der Beitrag befasst sich mit der Umstellung des Brennstoffs von Gas auf Wasserstoff bei KWK-Anlagen und Gas-Turbinen. Anlagen, die heute ausgeliefert werden, müssten demnach so konzipiert sein, dass sie problemlos umrüstbar seien. Bereits heute gäbe es viele Beispiele von Turbinen und Gasmotoren, die leicht auf Wasserstoff als Brennstoff umstellen könnten.
Der Beitrag befasst sich mit dem Ausbau von Batteriespeichern und prognostiziert trotz globaler Pandemie ein starkes Marktwachstum für das Jahr 2021. Dabei würde vor allem die Kombination aus Solaranlagen und Speichersystemen einen Schwerpunkt beim Ausbau darstellen. Für Europa wird für das kommende Jahr eine Ausbausteigerung von 70 % erwartet.
Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung und dem aktuellen Stand von organischer Photovoltaik (OPV). Der Autor erklärt die Funktionsweise von OPV-Zellen und geht auf die Vorteile der Technologie ein, die sich insbesondere durch mechanische Flexibilität, ihr geringes Gewicht und die Einbeziehung umweltfreundlicher Rohstoffe auszeichne. Zum Abschluss geht der Aufsatz darauf ein, dass OPV deutliche Fortschritte beim Wirkungsgrad erreicht hätte und sich daher mittlerweile viele Anwendungsfälle rentieren würden.
In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.
Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Solaranlage und hat der Streitverkündeten einen Anteil der Solaranlage in einem Scheibenpachtmodell vermietet. Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Streitverkündete anteilig selbst Anlagenbetreiberin sei und daher keine Stromlieferung von der Beklagten an die Streitverkündete vorläge. Die Klägerin ist Übertragungsnetzbetreiberin und widerspricht der Ansicht der Beklagten. Sie beantragt die Beklagte zu verurteilen, ihr Auskunft über die gelieferten Strommengen zu erteilen.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber Ersatz für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund von Netzausbaumaßnahmen verlangen kann.
Ergebnis: Verneint.