In ihrem Kleinbeitrag diskutieren die Autoren über den sich stark erhöhten Aufwand der Betriebsführung der Windkraftanlagen. Dies sei auf die vermehrte Anzahl der Windturbinen und ihren entsprechenden Einfluss auf das gesamte Stromnetz zurückzuführen. Die Verfasser nennen einige der üblich vorkommenden Probleme der Windparkbetreiber – negative Strompreise, EEG-Umlage, Stromvermarktung für Altanlagen und Strafen für die Nichteinhaltung zahlreicher Regeln.
Dieser Artikel schafft den Lesern einen Überblick ins Thema der Direktstromlieferverträge, die seit kurzem hierzulande an Bedeutung gewinnen. Sie stellten eine Alternative zur EEG-Förderung dar und seien in anderen Länder viel weiter verbreitet. Das PPA sei in der Regel ein langfristiger Vertrag, der die Käufer von Preisänderungen am Strommarkt schütze.
Junge Unternehmen wollen einen neuen Anlauf wagen, die Photovoltaik-Industrie in Deutschland langfristig zu etablieren. Deutschland sei nicht nur ein führender Standort für Forschung, sondern auch ein guter Industriestandort für hochmoderne Technik. Die Unternehmen entwickeln dafür neue technische Verfahren, u.a. für die "Züchtung" von Kristallplättchen und die Modulproduktion. Auch die europäische Zusammenarbeit solle gestärkt werden.
Der Aufsatz handelt von Hybridkraftwerken, bei denen sich PV-Anlage und Windpark an einem Ort aus Gründen der Kostensparung einen Netzanschluss teilen. Obwohl es solche Projekte bereits gebe, seien sie eher selten. Denn die unterschiedlichen regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die damit einhergehenden unterschiedlichen Herstellungszeiten würden Probleme bei der Entwicklung solcher Projekte darstellen.
Der Aufsatz behandelt die energiepolitischen Entwicklungen nach der parlamentarischen Sommerpause. Große Themen seien auf EU-Ebene und Bundesebene der europäische Green Deal, der Entwurf zur EEG-Novelle, der Aktionsplan für Offshore-Wind, die Versöhnung von Wirtschaft und Klimaschutz und auch die Erreichung des Pariser Klimaabkommens.
Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.
Sachverhalt: Das Gericht behandelt die Frage, ob eine Anlagenbetreiberin ein sog. Mittelspannungs-Schaltfeld (MS-Schaltfeld) für ihre ans Netz anzuschließenden Windenergieanlagen - als Einrichtung des Netzanschlusses - zu bezahlen hat.
Ergebnis: Bejaht.
Das Diskussionspaper „Konzeptionelle Überlegungen zum Anlagenbegriff des EEG“ der Stiftung Umweltenergierecht, Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), behandelt eine Neukonzipierung des Anlagenbegriffs des EEG.
Der Artikel handelt von dem rechtlichen Rahmen für Umbaumaßnahmen an der Erdgasfernleitungsinfrastruktur im Kontext erhöhter Wasserstoffanteile im Netz. Der Autor befasst sich einerseits mit dem verwaltungsrechtlichen Rahmen der erforderlichen Umbaumaßnahmen für wasserstofftaugliche Erdgasnetze. Er geht dabei auf die technischen Anforderungen an die Anlagen ein, bevor er das Genehmigungsverfahren für Umbaumaßnahmen, das Verfahren nach GasHDrLtgV und die Genehmigung für die Betriebsumstellung erläutert.
Der Autor befasst sich mit den Auswirkungen des deutschen Corona-Konjunkturpakets, welches erneut die europäische Beihilfefrage aufwerfe, und beleuchtet dabei die Auswirkungen des Green Deals der EU.
Die vorliegende Studie von dem Analyseunternehmen Nefino untersucht, wie viele "nicht repowerbarer" Windkraftanlagen in den kommenden Jahren aus der EEG-Vergütung fallen werden und wo sich diese befinden. 2021 werden die EEG-Förderungen für die ersten Windkraftanlagen zu Ende kommen und die Betreiber betroffener Anlagen werden die Entscheidungen über den Weiterbetrieb treffen müssen.
Der anstehende Redispatch 2.0 verpflichtet die Verteilnetzbetreiber in höherem Maße zu einem stabilen Netz und macht sie damit zu einer tragenden Säule des Redispatch. Die Autoren beschreiben die Pflichten und die Voraussetzungen zur Erfüllung dieser seitens der Verteilnetzbetreiber. Dabei behandeln sie Softwarelösungen und sprechen die Empfehlung zur Digitalisierung der Netze aus.
Der Artikel handelt von dem Forschungsprojekt "Biogas Autark" und untersucht die Möglichkeit der Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung. Eine Vollautarkie sei aufgrund des hohen Aufwands und hoher Kosten nicht sinnvoll. Einfacher und wirtschaftlicher sei eine "Teilautarkie" oder eine "bilanzielle Autarkie" mit Restbezug aus dem Stromnetz.
Der Beitrag aus der Praxis berichtet über eine 42 Kilometer lange Gassammelleitung, an der 7 Biogasanlagen angeschlossen wurden. Dabei handelt es sich um ein Infrastrukturprojekt, bei dem Biogas in einer zentralen Anlage zu Biomethan aufbereitet und dann in ein neues Erdgasverbundnetz eingespeist werden soll. In zwei Phasen werde CO2 unter Druck aus dem Rohbiogas getrennt. Auch eine spätere Integration von Wasserstoff sei geplant.
In seiner Anmerkung behandelt der Autor das Urteil des BGH vom 11.02.2020 - XIII ZR 27/19 über die Entschädigungszahlungen bei netzausbaubedingter Reduzierung der Einspeisung.
Die Autoren befassen sich mit dem EEG 2021-Entwurf und beleuchten stichpunktartig die verschiedenen Neuerungen und Änderungen.
Zunächst skizzieren sie die wichtigsten Motive des Gesetzgebers und beschreiben anschließend übersichtsartig die relevantesten Änderungen bei Erzeugungsanlagen in folgenden Bereichen:
Der Autor gibt in seinem Tagungsbericht einen Überblick über das 36. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 06. August 2020 in Berlin-Mitte stattgefunden hat.
Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Dieser erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen (insb. dem Anwendungsbereich des MessEG), der praktischen Relevanz der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Industrie und Gewerbe (ins. den Pflichten des Messgeräteverwenders und des Messwerteverwenders) und den Rechtsfolgen von möglichen Verstößen. Bei Letzterem sei zwischen öffentlich-rechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu differenzieren.
Die BNetzA hat die Zahlen der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. September 2020.
Die Autorin diskutiert die Verbesserungen, die mit der EEG-Novelle („EEG 2021“) für Photovoltaik-Mieterstrommodelle erreicht werden sollen.
Der Autor gibt einen Überblick über die Veränderungen der weltweiten CO2-Emissionen. Im Jahr 2019 seien die weltweiten Emissionen erneut, wenn auch schwächer als in den Vorjahren, gestiegen.
Der Autor befürchtet, dass die schwankende Verfügbarkeit der Energieträger Wind und Sonne die Stabilität der Stromnetze gefährden und zu einer Unterversorgung mit elektrischer Energie führen könne. Er zeigt, dass der von der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit einhergehende Abschaltung der Kernkraftwerke und das Zurückfahren der Kohleverstromung nicht wie vorgesehen möglich seien, ohne die Versorgungs- und Netzsicherheit zu gefährden. Langfristig könne eine stabile Energieversorgung nur durch die Bereitstellung von Speichern gemeistert werden.
Die Autoren leisten einen Beitrag zur derzeitigen Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Nutzung von Biogas. Bioenergie sei seit einigen Jahren aufgrund seiner fehlenden ökonomischen Effizienz in die Kritik geraten. Obwohl der Sektor stagniere, erhalte er hohe Vergütungen durch das EEG.
Die Autoren skizzieren in ihrem Aufsatz die Entwicklung des Strommarktdesigns in den letzten 20 Jahren und identifizieren dabei besonders relevante "Triggermomente". Zunächst habe mit der Entflechtung der vertikal integrierten Wertschöpfungskette eine Liberalisierung des Strommarktes stattgefunden. Um 2010 sei ein zunehmender Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt, welcher in einer beschleunigten Energiewende kulminiert sei.
Die BNetzA hat die Zahlen der Innovationsausschreibungsrunde 2020 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen beschränkt sich nicht auf einzelne Technologien. Es können auch Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden.
Gebotstermin war der 1. September 2020.