Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) wolle sich politisch aktiver engagieren und habe sich durch zahlreiche Stellungsnahmen, Empfehlungen und weitere energiepolitische Gestaltungsformen und telefonische Fachgespräche insbesondere an Gesetzgebungsprozessen beteiligt (bspw. in Bezug auf das Erneuerbare-Energien- und Mieterstromgesetz). Ein Vorteil des Verbandes sei dabei dessen heterogene Mitgliederstruktur. Auch die Netzwerkarbeit nehme zu, um die Wahrnehmung der KWK weiter zu fördern.
Der Autor berichtet über die vier Smart Meter Gateways, die mittlerweile ihre Zertifizierung durch das BSI erhalten haben. Der Autor erläutert, welche Verbrauchsgruppen als erstes mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden sollen - grundzuständige Messstellenbetreiber müssten dabei diskriminierungsfrei anbieten.
Der Artikel berichtet über die 1. Ausschreibung der Bundesnetzagentur, bei der sich entscheidet, welche Kohlekraftwerke sieben Monate später vom Netz gehen müssen. Der Höchstpreis für die Gebote liege bei 165.000 € pro MW. Werden nicht genügend Kohleblöcke vom Netz genommen, könne die Bundesregierung einzelne Blöcke per Anordnung ohne Entschädigung vom Markt nehmen.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Artikel mit der im Juli von der BNetzA veröffentlichten Bestandsaufnahme zur Regulierung von Wassserstoffnetzen. Die Bestandsaufnahme gebe einen Überblick auf die Rechtslage und mögliche Entwicklungen. Hierzu gehören die auf Wasserstoffnetze anwendbaren Gesetze, Fragen der Entflechtung, die Erzeugung und der Import von grünem Wasserstoff und der netzdienliche Zubau von Power-to-Gas-Anlagen.
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Technologie der PV-Hybridmodule (PVT), die sowohl Solarstrom als auch Solarwärme erzeugen. Die Effizienz der hybriden Module sei im Vergleich zu solchen mit einer Kombination aus reinen Solarthermie- und PV-Modulen mit gleicher Gesamtfläche höher.
In diesem Artikel stellen die Autoren die Möglichkeiten der Umstellung von Erdgaspipelines auf Transport von Wasserstoff dar. Die Verfasser sind der Ansicht, dass angesichts des weltweiten Ausbaus der Gasinfrastruktur deren spätere Nutzung für den Wasserstofftransport dadurch vorteilhaft sei, dass die gestrandeten Investitionen der Gas- und die anfallenden Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur verringert werden können.
In der vorliegenden Bestandsaufnahme der Bundesnetzagentur zur Frage der Regulierung von Wasserstoffnetzen werden die heutige rechtliche Lage des Wasserstoffs und seine künftigen Entwicklungen mit dem Schwerpunkt auf den Transport betrachtet.
Die Autoren befassen sich mit dem am 14.08.2020 in Kraft getretenen Kohleausstiegsgesetz. Schwerpunkt des Aufsatzes ist das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), welches den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2038 vorsieht und somit den Kern des Kohleausstiegsgesetzes bildet, und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der Frage, ob die Handlungen der Beklagten unlautere Werbeaussagen darstellen und die Beklagte diese zu unterlassen habe. Die Beklagte vermittelt Energielieferverträge mit Unternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen. Sie wirbt dabei auf ihrer Internetseite mit Werbeaussagen: „Sauberer Strom aus der Nachbarschaft: Ob aus Wind, Sonne oder Biomasse - wir vernetzen dich mit dem Strom, der in deiner Nähe erzeugt wird.
Gebäudeenergiegesetz - GEG
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sowie weiterer Gesetze (Heizungsgesetz) vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280).
Der vorliegende Aufsatz bietet einen umfassenden Blick auf die mögliche Kopplung von billigem oder überschüssigem regenerativen Strom mit Power-to-Gas-Anlagen. Während die Idee nicht neu sei und zunächst einen guten Einklang zwischen beiden Technologien herzustellen scheine, offenbare eine nähere Betrachtung ein anderes Bild. Die während der Phase niedriger Preise entstandenen Strommengen seien unzureichend, um den heimischen Bedarf an klimaneutralen Gasen zu decken.
Nach Ansicht des Autors sei der heute im EEG 2017 vorherrschende Ansatz der der Direktvermarktung. Damit treffe den Anlagenbetreiber neben der Verantwortung für die Anlage auch das Absatz- und Marktpreisrisiko. Dies solle einen Anreiz schaffen, die Stromerzeugung an der Nachfrage und nicht lediglich am wirtschaftlichen Interesse des Anlagenbetreibers auszurichten.
Der Autor befasst sich in seinem Aufsatz mit der Zulässigkeit rückwirkender Änderungen der Modalitäten der Einspeisevergütung im Bereich des EEG.
Die Autorin stellt die Kernpunkte der neuen EE-Richtlinie (EU) 2018/2001 dar und gibt einen Überblick über den Umsetzungsbedarf im EEG 2017.
Der Autor befasst sich mit der schwierigen Grenzziehung zwischen Netz und Kundenanlage.
Der Autor beschäftigt sich mit den Konsequenzen des Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetzes, das die sog. Drittmengenabgrenzung einführt. Die Norm bestimmt neue Regelungen, die Eigenstromverbrauch der EEG-Umlagebefreiten oder -privilegierten Unternehmen angehen. Sie schreibt vor, dass ein nicht privilegierter Stromverbrauch erfasst und abgegrenzt werden muss.
Der Artikel behandelt das Thema der fassadenintegrierten PV-Systeme. Eine Montierung der PV-Module an verschiedenen Seiten eines Gebäudes biete unterschiedliche Erzeugungsprofile im Vergleich zu konventionellen nach Süd ausgerichteten Dachanlagen. Werden die Fassadenmodule an mehreren Wänden installiert, ändert sich entsprechend das gesamte Erzeugungsprofil.
Die Norm DIN EN 50470-1 (VDE 0418-0-1) regelt die allgemeinen Anforderungen für den Einsatz von Wechselstrom-Elektrizitätszählern im häuslichen und gewerblichen Gebrauch sowie in der Leichtindustrie in 50 Hz-Netzen. Sie gilt für elektromechanische oder elektronische Wirkverbrauchszähler für die Innenraum- und Freiluftanwendung sowie für Betriebsanzeigen und den Prüfausgang.
Der Artikel beschreibt, wie sich der Markt und die Geschäftsmodelle für Erneuerbare-Energien-Projekte in naher Zukunft veränderten. Die Stromlieferverträge (Power Purchase Agreement - PPA) werden an Bedeutung gewinnen, was sich unausweichlich auf die Finanzierungsmodelle auswirkt. Die PPAs werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren abgeschlossen.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Die gemeinsame Studie von Agora Energiewende und Öko-Institut e.V. „How to Raise Europe's Climate Ambitions for 2030 - Implementing a -55% Target in EU Policy Architecture“ untersucht, wie realisierbar die Verschärfung und Erreichung der EU-Klimaziele bis zum Jahr 2030 sei.
Das Thema der Stadtwerkestudie 2020 - Warum Wachstum in der Energiewirtschaft nur gemeinsam gelingt - von EY und dem BDEW ist die zunehmende Konvergenz der Energiewirtschaft mit den Sektoren Technologie, Telekommunikation, Mobilität und Wohnungswirtschaft.
Sachverhalt: Die Klägerin (Übertragungsnetzbetreiber) streitet sich mit der Beklagten (kommunales Versorgungsunternehmen) über die Erteilung von Auskunft und die Zahlung der EEG-Umlage.
Mit dem vor 20 Jahren in Kraft getretenen EEG wurden zahlreiche Windkraftanlagen errichtet, bei denen sich mit zunehmendem Alter die Frage des Rückbaus - auch bei Repowering - stelle.
Der Aufsatz handelt von dem am 18. Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz, deren langfristiges Ziel die Erreichung der Treibhausgasneutralität sei. Der Autor betrachtet dabei insbesondere folgende Aspekte: