Die Clearingstelle hat ein Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Anlagenbegriff bei Geothermieanlagen” beschlossen. Insbesondere wurden die Fragen behandelt, ob
Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei dem 2017 in Betrieb genommenen Blockheizkraftwerk einer Anlagenbetreiberin um eine Anlagenerweiterung eines bereits bestehenden und im Jahr 2011 in Betrieb genommen Satelliten-BHKWs handelt.
Sachverhalt: Zur Frage, ob für die Berechnung der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Geltungszeitraum des EEG 2012 die Erzeugung zeitgleich auf Viertelstundenbasis mit dem Verbrauch erfolgen muss.
Sachverhalt: Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Biogasanlage E.“ der Antragsgegnerin. Sie fürchten, die mit diesem Plan ermöglichte Errichtung einer Biogasanlage werde die Nutzbarkeit ihrer in der Nähe gelegenen Grundstücke beeinträchtigen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Juni 2019 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2019.
In dem Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären, ob die 70-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EEG 2012 schon dadurch eingehalten ist, dass die Solaranlage des Schiedsklägers durch die Ausrichtung der Module sowohl nach Westen als auch nach Osten aufgrund der in Deutsc
Die Autoren gehen darauf ein, welche Erfahrungen mit dem durch die LAI-Hinweise ("Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen" der Bund/Länder-Abeitsgemeinschaft Immissionschutz) empfohlenen sog. Interimsverfahren zur Schallberechnung gemacht wurden und welche weiteren Entwicklungen es hierzu gab. Einleitend stellen sie zunächst dar, warum eine Anpassung der Schallberechnung erforderlich war und wann das Interimsmodell anzuwenden ist.
Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung von regionalem und Grünstrom ein. Dabei untersuchen sie insbesondere, inwieweit das Angebot derartiger Stromprodukte durch die Einführung des Regionalnachweisregisters oder hinsichtlich des Wettbewerbsrechts rechtlich möglich sind.
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.
Sachverhalt: Der Antragsteller begehrt im einstweiligen Rechtsschutz die Ausstellung der Bescheinigung nach § 27 Abs. 5 Satz 1 EEG 2009/2012, um gegenüber dem Netzbetreiber den Formaldehydbonus geltend machen zu können.
Sachverhalt: Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, die der Antragsgegner der Beigeladenen für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen erteilt hat.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/942 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Leitsätze: Die §§ 63ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung zugunsten stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen) sind weder wegen eines Verstoßes gegen europarechtliche Normen noch wegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz unwirksam.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Spitzenkappung nach § 11 EnWG. Sie bewerten den Erfolg des Instruments im Hinblick auf das Ziel, die Erneuerbaren Energien stärker in das Netz integrieren zu können und die Netzausbaukosten gering zu halten, anhand verschiedener Faktoren und Parameter und gehen auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung sowie optimierende Anpassungen ein.
Der Autor stellt beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Herstellung von nachhaltigem Treibstoff für Flugzeuge. Hierbei geht er auf die Möglichkeit zur Synthese von Biokerosin aus z.B. Algen und Zucker und auf ein Vorhaben, in dem aus grünem Strom von Offshore-Windparks mittels Power-to-Liquid (PtL) Öl als Ausgangspunkt für den Treibstoff hergestellt werden soll, ein. Der Autor erläutert anschließend diesen nach dem Fischer-Tropsch-Verfahren ablaufenden Prozess, in dem als Zwischenprodukt Wasserstoff entsteht.
Die BNetzA hat am 13. Juni 2019 die Ergebnisse der jeweils 1. Ausschreibungsrunde 2019 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war für beide Runden der 3. Juni 2019.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die Ausfallvergütung nach § 38 EEG 2014 für den Strom hat, der in ihrer im Dezember 2014 nach § 100 Abs. 3 EEG 2014 in Betrieb genommenen Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 750
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 1. August 2014 (EEG-2012-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit den Konsequenzen des EuGH-Urteils C-405/16 P vom 28.03.2019 zum Beihilfeverbot auf die Kontrollfunktion der EU-Kommission für deutsche Förderregeln. Hierzu macht er zunächst darauf aufmerksam, dass zwar die beihilferechtliche Kontrolle zum EEG auf