1. Zur (echten) Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen.
2. Der Vorrang des zuerst gestellten Antrags hindert die Genehmigungsbehörde nicht, diesen Antrag nach Feststellung eines Genehmigungshindernisses abzulehnen und dem nachrangig gestellten Antrag stattzugeben.
Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit den Mitteln zur räumlichen Steuerung des Windenergieausbaus, um u.a. den vielfältigen Raumnutzungsinteressen und der Akzeptanzsteigerung gerecht zu werden. Hierzu betrachten sie die Planungsebene, die Genehmigungsbene sowie die Förderebene.
Leitsatz: Der Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich kann der öffentliche Belang des Rücksichtnahmegebots aus § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen, weil die Anlage die Windausbeute einer benachbarten, bereits bestehenden Windenergieanlage vermindert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, das vom Bundestag am 13. Mai 2019 beschlossen und am 16. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl I S. 706), wurde das EEG 2017 zum achten und das KWKG 2016 zum siebten Mal geändert. Primär dient es der Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG).
Die BNetzA hat am 13. Mai 2019 die Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2019.
Die Beschlusskammer 6 hat am 2. Mai 2019 den Antrag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Genehmigung einer von FCR-Einheiten und -Gruppen mit begrenzten Energiespeichern sicherzustellenden zwischenzeitlichen Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten gem. Art. 6 Abs. 4 lit.
Die Autoren stellen im Aufsatz die vom Arbeitskreis BundesDisplay (eine Initiative der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt - PTB und des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie - ZVEI) entwickelten Softwarelösungen TRuDI und PRüDI zur Überprüfung von Messgeräten und -werten intelligenter Messsysteme (iMSys) vor.
Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 26. September 2018 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin stattgefunden hat.
Leitsatz: Das Erfordernis, die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor dem 1. Februar 2017 mit allen erforderlichen Angaben an das Register zu melden, stellt eine Stichtagsregelung mit materiell-rechtlicher Ausschlusswirkung dar, in die keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann.
Der erste Teil der Energiewende (Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) in Deutschland sei geschafft, für die Erreichung der Ziele hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen hingegen seien noch einige Anstrengungen erforderlich.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in ihrer Informationsbroschüre "Das Smart-Meter-Gateway – Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende" sicherheitstechnische als auch funktionale Anforderungen an Smart-Meter-Gateways. Weitere Themen sind die Systemarchitektur, die Public Key Infrastruktur und Vorgaben zum sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems beim Smart-Meter-Gateway-Administrator.
Sachverhalt: Das Gericht stellte sich der Frage, ob eine Anlagenbetreiberin den Ersatz der ihr entstandenen Kosten für Erdschluss-Kompensationsmaßnahmen für die Anbindung von zwei Windenergieanlagen an das Netz der Beklagten verlangen könne. Die Beklagte bedingte den Anschluss der Windenergieanlagen an die Durchführung der Maßnahmen, woraufhin die Anlagenbetreiberin ein Angebot zur Bereitstellung einer Erdschluss-Kompensationsanlage annahm.
Der Autor beschreibt anhand eines Beispiels im Weserbergland das Konzept, mit Biogas einerseits flexibel Strom zu erzeugen und andererseits die Wärme an große Abnehmer in Gewerbe und Industrie zu liefern. Durch das Überbauen der Anlage bis zum Erreichen der Höchstbemessungsleistung und den Abschluss individueller Wärmeabnahmeverträge könne die erzeugte Wärme zu 100 Prozent genutzt werden.
Der Autor untersucht das Potenzial von Biomethan als alternativen Kraftstoff im Mobilitätssektor vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierbei geht er detailliert auf die Inhalte der kürzlich verabschiedeten, neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL) der EU und bestehende Fördermechanismen ein.
In der vom Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin im Auftrag von Ørsted Offshore Wind erstellten Studie werden Theorien verschiedener Marktdesigns für die Zuständigkeit der Netzanbindung von Offshore-Windenergieparks untersucht und anhand von Länderbeispielen zwei Marktdesigns miteinander verglichen: Das deutsche und europäisch mehrheitlich angewandte, monopolistische Design, bei dem dem zuständigen