Die am 21. Januar 2019 im Bundesanzeiger vom BMU bekannt gemachte Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) stellt den Stand der Technik im Sinne von § 3 Absatz 6 des BImSchG und den Stand der Sicherheitstechnik im Sinne des § 2 Nummer 10 der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar.
Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit der Digitalisierung der Energiewende, insbesondere welche Problematiken beim Smart Meter Roll-Out bestehen und an welchen Punkten nachgebessert werden müsste. Bis 2024 seien alle neuen und bestehenden Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Damit seien eine Million Betreiber von Solarstromanlagen betroffen.
Die im Januar 2019 durch die International Electrochemical Commission (IEC) ausgegebene technische Norm beschreibt erstmals die Leistungsmessung von bifazialen Fotovoltaikmodulen.
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung, Referentenentwurf vom 14. Dezember 2018 (s. Anhang).
Der Autor befasst sich im Artikel mit Hybridkraftwerken, bestehend aus einer Power-to-Heat-Anlage und Batteriespeicher. Zur Bereitstellung von Primärregelleistung (PRL) könne deren Wichtigkeit bei steigendem Erneuerbare-Energien-Anteil im Stromnetz stark zunehmen, um die Netzfrequenz im Toleranzbereich zu halten. Die Investitionskosten und die Amortisationszeit wären um bis zu 40 % geringer als bei singulären Batteriespeichersystemen. Geeignete Anwender seien z. B.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2018 die "Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibungen für Windenergie an Land des Jahres 2019 nach § 85a Absatz 1 EEG 2017" beschlossen.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Der Autor befasst sich mit den häufig auftretenden Rechtsfragen zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern zum Thema des Netzanschlusspunktes. Solange diese Fragen ungeklärt sind, könne auch die Wirtschaftlichkeit der Investition infrage gestellt werden. Im Artikel schildert der Autor die vierstufige Prüfung zum "richtigen" Netzanschlusspunkt der Anlage nach dem EEG.
Der Autor befasst sich mit der Standortprüfung für Kleinwindkraftanlagen und gibt dabei Tipps zur groben Erfassung des Potentials. Hierbei sollten zu allererst die Hauptwindrichtung ermittelt, die Lage im Relief geklärt und Windbarrieren geprüft werden. Anschließend müsse noch das regionale Windpotential ermittelt werden. Wenn diese Vorabprüfung des Windpotentials ein positiv ist, solle im letzten Schritt in jedem Fall eine exakte Windmessung durchgeführt werden.
Sachverhalt: Zur Frage, ob der Beklagte die EEG-Einspeisevergütung von 2015 und 2016 für Strom aus Photovoltaikanlagen an die klagende Netzbetreiberin zurück zu zahlen hat. Der Beklagte hat sämtliche Anlagen bei der Klägerin rechtskonform angemeldet, allerdings entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht im Anlagenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet.
Sachverhalt: Zur Frage ob das Direktvermarktungsunternehmen (DVU) gegenüber dem Übertragungsnetzberteiber bei Abregelung im Sinne des Einspeisemanagements Schadensersatzansprüche fürKosten für Ausgleichsenergie und darüber hinaus auch für den durch die Abregelungen entgangenen Anteil an der Vergütung („Managementprämie“) hat.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen.
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, wann die Fotovoltaikinstallation im Sinne von § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen worden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Inbetriebnahme durch einen „Glühlampentest“ oder mit der Anbringung der Fotovoltaikinstallation auf der jeweiligen Dachfläche erfolgte.
Die WWF-Studie beinhaltet eine umfangreiche Analyse notwendiger Maßnahmen zum erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands. Nach einem Blick auf die vergangenen 30 Jahre und den Status Quo von Klimaschutz und Energiewende wird die Notwendigkeit der zu installierenden Leistungen erneuerbarer Energien in den zwei Szenarien „Energiewende-Referenz“ und „Fokus Solar“ begründet.
Die Autorin beschäftigt sich mit der potenziellen Nutzung von ehemaligen Tagebauflächen als Standort für PV- und Windenergieanlagen. Er greift die konkrete Vision von Greenpeace Energy auf, die von RWE zum Braunkohleabbau genutzten Flächen im Rheinischen Revier zu erwerben und bis 2029 dort PV-Anlagen mit einer Leistung von 4,4 GW sowie Windenergieanlagen mit einer Leistung von 3,8 GW zu errichten.
Im Beitrag zeigt der Autor die Probleme auf, die im Regelenergiemarkt mit der Umstellung auf das Mischpreisverfahren (MPV) einhergehen. So würde die Abkehr vom Leistungspreis vor allem zu höheren Kosten für Regelenergie, geringerer Systemstabilität des Stromnetzes und einer eingeschränkten Teilnahmefähigkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen gegenüber fossilen Kraftwerken führen. Als Lösungsmöglichkeit werde ein Stufenmodell auf europäischer Ebene diskutiert.
Der Autor erläutert im Beitrag die nötigen Veränderungen und Weiterentwicklungen bei Stromnetzen im Rahmen der Dezentralisierung der Energiewende. Hierbei geht er auf den Netzausbau, die Leitungsoptimierung, intelligente elektronische Steuerungen und technische Optimierungen und Alternativen wie Gleichstromhöchstspannungsleitungen (HGÜ), Supraleitungen und die Verwendung von Wasserstoffspeichern (Power2Gas) ein.
Der Autor gibt einen Überblick über das am 31. Januar 2019 gestartete Marktstammdatenregister und erläutert Hintergründe sowie Registrierungspflichten insbesondere für Bestandsanlagen.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die seit dem Energiesammelgesetz für Windenergieanlagen verpflichtende bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) ein. Dabei stellt sie insbesondere Radarsysteme und die Transponderlösung als mögliche Realisierungsvarianten vor und erläutert deren Vor- und Nachteile. Abschließgend geht sie auf Rechtsfragen und Rechtsunsicherheiten an.
a) Die Regulierungsbehörde kann aufgrund der Ermächtigung in § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV nicht nur einzelne Regelungen oder den erforderlichen Mindestinhalt eines Vertrags vorgeben, sondern auch ein vollständiges Vertragswerk.
Leitsätze: a) Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 Satz 9