Ecofys, Consentec und Becker Büttner Held (BBH) haben im April 2018 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Studie zur Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz veröffentlicht.
Leitsatz: Dass ein Unternehmen unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die Daten eines vorangegangenen Unternehmens zurückgreifen kann, um in den Genuss der besonderen Ausgleichregelung zu kommen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Hess. VGH, Urteil vom 23. März 2017 - 6 A 414/17).
Die von der Agora Energiewende durchgeführte Studie liefert Vorschläge für ein sofortiges Maßnahmenpaket zur Senkung der Netzkosten, durch eine kurzfristige Optimierung. Zusätzlich wird ein Ausblick auf das nötige Zusammenspiel mit langfristigen Netzmaßnahmen gegeben.
Die vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) beauftragte und durch die Deutsche WindGuard durchgeführte Studie befasst sich mit dem Auslaufen der Förderung für Windenergieanlagen Ende 2020, die im Jahr 2000 errichtet wurden.
Im Editorial geht der Autor auf die Diskrepanzen zwischen der Bunderegierung und der EU im Energiesektor, insbesondere zu den Themen Kapazitätsreserve, Interkonnektorenverfügbarkeit und Ausbauziele für Erneuerbare Energien ein.
In dem Artikel werden die Auswirkungen der Digitalisierung der Energiewende auf die Verantwortungsgebiete und Zusammenarbeit der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) sowie die gesetzlichen aktuellen und kommenden Regelungen untersucht, um die Notwendigkeit weiterer Gesetzesreformen aufzuzeigen. Die Autoren leiten den Artikel mit den Veränderungen im Energiesektor ein.
Die Autoren thematisieren die Problematik, dass das MsbG zwar auch auf industrielle Verteilernetze anzuwenden sei, gleichzeitig aber den Besonderheiten in solchen Netzen nicht gerecht wird.
Der Autor beschäftigt sich in dem Artikel damit, wie Mieterstromverträge vertraglich zu gestalten sind. Hierzu geht er insbesondere auf die Anforderung nach § 42a EnWG 2011 sowie die Voraussetzungen nach EEG 2017 ein und gibt weitere Empfehlungen zum Inhalt des Vertrages über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Die Studie der Agora Energiewende untersucht das Stromjahr 2017 anhand relevanter Parameter und gibt einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungen im Jahr 2018.
Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl I S. 862, s. Anhang), das am 28. Juni 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum fünften Mal geändert.
Die Autoren stellen in ihrem Bericht Ergebnisse der Clearingstelle vor. Diese umfassen die Empfehlung 2017/29 zu Anwendungsfragen des § 61 k EEG 2017 bzgl.
Die Kurzanalyse der Agora Energiewende befasst sich mit dem Beitrag des Kohleausstiegs zum erreichen der Reduktionsziele für CO2-Emissionen und geht auf die Auswirkungen eines solchen für die Versorgungssicherheit und die Stromimporte sowie -exporte ein.
Der Autor befasst sich mit dem Sanktionssystem auf Pflichtverstöße nach dem EEG 2017 in Zusammenhang mit der Überleitungsvorschrift. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Auswirkungen des § 52 EEG 2017 auf den Zahlungsanspruch von Anlagen, die seit dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, doch auch Neu- und ältere Bestandsanlagen werden thematisiert.
Die vom Institut für ZukunftsEnergie und Stoffsysteme (izes gGmbH) im Auftrag von IG Windkraft durchgeführte Studie geht der Frage nach, welche Lehren aus den aktuellen Erfahrungen mit Ausschreibungssystemen für Windenergie in Argentinien, Brasilien, Deutschland, Italien, Spanien und Südafrika sowie den historischen Erfahrungen in Großbritannien und Irland für Länder gezogen werden können, in denen ebenfalls über die Einführung von
Die am ersten Februar 2017 erschienene VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4140 mit dem Titel "Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen Energieversorgungsnetzen" soll die Zusammenarbeit zwischen vor- und nachgelagerten Netzbetreibern in kritischen Szenarien standardisieren.
Sachverhalt: Zur Frage, ob den Betreiberinnen von Windenergieanlagen (WEA) eine Entschädigung in Form einer Erstattung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 aufgrund der durch die Abregelung im Rahmen des Einspeisemanagements nach § 14 EEG 2014 en
Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung hatte die Clearingstelle zu klären, in welcher Höhe die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen gesetzlichen Zahlungsanspruch bei fehlender Registrierung ihrer Anlage hat. Der Clearingstelle wurden hierzu die Fragen vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in dem Zeitraum vom 22. April 2016 bis zum 10. August 2016 in ihrer Anlage erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Stroms
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 13. Juni 2018 die Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde für die Förderung von Solaranlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) hat den Abschlussbericht "Handlungsfeld Windenergie" des Vorhabens "Innovative Ansätze zur umwelt- und sozialverträglichen Windenergieentwicklung – eine inter- und transdisziplinäre Handlungsfeldanalyse" der TU Berlin, Fachgebiet Umweltprüfung und -planung veröffentlicht. Im Rahmen des Vorhabens wurden zahlreiche Akteure der Windenergiebranche befragt, um konkreten Handlungsbedarf zu identifizieren.
Der Autor untersucht die Angreifbarkeit von gemeindlichen Flächennutzungsplänen (FNP) hinsichtlich festgelegter Konzentrations- und Ausschlusszonen für Windenergieanlagen. Hierbei geht er unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsprechungen auf mögliche Abwägungsfehler beim Aufstellen des FNP und der hierbei geltenden Rügefrist sowie auf das Nichtauslösen einer solchen Frist im Falle von erheblichen Abwägungsmängeln ein, was dazu führe, dass diese nach wie vor geltend gemacht werden könnten.
Im Aufsatz zeigt der Autor neue Chancen für Energieversorger und kommunale Unternehmen im Rahmen der zunehmenden Elektromobilität hinsichtlich des Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und des Ersetzens von Privat-PKW durch Mobilitätsdienste auf. Hierbei geht er auch auf die Dunkelflaute, das Nutzen der mobilen Batteriespeicher der Elektrofahrzeuge und flexibles Laden ein.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juni 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und der ersten Ausschreibungsrunde für innovative KWK-Anlagen bekannt gegeben.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Aufsatz mit der Möglichkeit der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem eigenen Grundstück. Hierbei bewertet der Autor verschiedene Möglichkeiten hinsichtlich Kabelweg und Lokalität der Ladesäulen.
Der Autor beschäftigt sich mit der solaren Nahwärmeversorgung beim Siedlungs- und Wohnungsbau. Hierbei steht die Solarthermie sowie die Förderung von Wärmespeichern und Wärmenetzen als Anreiz im Vordergrund.