Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beleuchtet in seinem Merkblatt "Elektromobilität - Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden" Rechtsfragen hinsichtlich des Betriebs von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge in Unternehmen. Dabei werden verschiedene Anwendungsfälle beim Betrieb von Ladesäulen untersucht und insbesondere Regelungen zur Zahlung der EEG-Umlage sowie der Stromsteuer eingehender betrachtet.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 17. März 2016 den Beschluss BK6-13-047 zur Frage, ob die Erhebung von Entgelten für Blindstrombezug im konkreten Fall untersagt ist, positiv entschieden. Entsprechend der anerkannten Regeln der Technik (in diesem Fall der VDE-AR-N 4120 - TAB Hochspannung) sei der Antragstellerin bei Bezug von Wirkleistung der Austausch von Blindleistung in Höhe von bis zu 5 % der Anschlusswirkleistung unentgeltlich zu gestatten.
1. NV: Eine Photovoltaik-Anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sog. Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt und einem Einspeisezähler.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG|KWKG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenerige, die auf mehreren Gebäuden auf demselben Grundstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.v.
Das von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) am Bundesumweltamt und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung erarbeitete Hintergrundpapier "Erneuerbare Energien in Deutschland - Daten zur Entwicklung im Jahr 2017" enthält aktuelle Erkenntnisse zu der Entwicklung der erneuerbaren Energien im Vorjahr und betrachtet die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr sowie Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung und zur Emissionsvermeidung durch erneuerbare Energien.
Die Studie wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) herausgegeben und bietet verschiedene Konzepte für den Betrieb von Fotovoltaikanlagen und weiteren Erzeugungsanlagen zur Selbstversorgung und Belieferung mit Strom und Wärme auf Grundlage des EEG 2017.
Die Autoren erläutern das Doppelförderungsverbot des § 53 c EEG 2017 und gehen dabei insbesondere auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Stromsteuergesetz ein. Sie überprüfen außerdem, ob nach § 104 Absatz 5 EEG 2017 ein Rückzahlungsanspruch des Netzbetreibers bestehen kann.
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages getroffen, die im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des MsbG notwendig waren. Die getroffenen Regelungen sind seit dem 1. April 2018 wirksam.
Nur Speicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammende Energie aufnehmen und in elektrische Energie rückumwandeln (Ausschließlichkeitskriterium), gelten als EEG-Anlagen (s. Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle, Leitsatz Nr. 1, Abschnitt 3.1.2).
Der Autor erläutert die Relevanz des intelligenten Ladens von Elektrofahrzeugen für die Belastung des Stromnetzes bzw. dessen Nutzen für das Stromnetz. Er kritisiert hierbei, dass zwar entsprechnede Lösungen zur Verfügung ständen, die Regelwerke jedoch bisher keine Standards vorsähen.
Der Autor erörtert die Sinnhaftigkeit von Fotovoltaik-Balkonmodulen und deren technisch korrekte Einbindung in die Wohnungselektrik vor dem Hintergrund der geführten Debatten der überarbeiteten bzw. zu überarbeitenden Normen DIN VDE 0100-551-1 sowie VDI-AR-N 4105.
Der Autor wirft einen Blick auf die Zahlen der bisherigen Realisierung von Mieterstrom-Projekten seit Beginn der Förderung im EEG. Hierbei erläutert er mögliche Gründe für die bisher nur geringe installierte Leistung und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Die Autoren erläutern im Praxisreport die Schritte und Überlegungen zur Planung und Realisierung von Mieterstromprojekten. Dabei gehen sie unter anderem auf die Möglichkeiten der Nutzung des erzeugten Stroms, die Gebäudetechnologie, Speicher und Elektromobilität ein.
Die Autoren befassen sich in diesem Artikel mit der Novellierungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von Ende 2016 und mit der seit Beginn 2017 geltenden Fassung des EEG, dem EEG 2017.
Der Autor gibt in seinem Aufsatz einen Überblick über die wichtigsten, Biogasanlagen betreffenden Regelungen des EEG 2017. Dabei geht er insbesondere auf die Beteiligung neuer und bestehender Biomasseanlagen an den geplanten Ausschreibungen ein.
Der Autor betrachtet und bewertet in seinem Beitrag die aktuelle Rechtslage für Mieterstrommodelle sowie geplante Neuregelungen im Zuge des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrom.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit ausgewählten Rechtsfragen zu Stromspeichern im Recht der erneuerbaren Energien. Dabei geht er insbesondere auf die Definition des Speichers sowie Speicher-Clouds und Schwarmspeicher im EEG ein.