Der Aufsatz thematisiert die Förderung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung durch das neu in Kraft getretene KWKG 2016. Die Autoren gehen darin u.a. auf Voraussetzungen, Höhe und Dauer der Förderung für neue, modernisierte und nachgerüstete sowie für bereits bestehende KWK-Anlagen ein.
Die Autoren stellen die Möglichkeit der Nutzung von Niederspannungsdrosseln für die Blindleistungskompensation von PV-Anlagen vor. Hierzu gehen sie auf die Grundproblematik und die unzureichende Kompensation durch Wechselrichter sowie die Kostenfrage ein und beschreiben detailliert die technische Wirkweise der Kompensation durch die Drosseln.
Der Autor beleuchtet die Problematik der durch Studien dargelegten hohen Messfehler bei elektronischen Stromzählern (Smart Metern). Hierbei nimmt er vorwiegend auf eine Studie der Universität Twente Bezug, welche in einem Testaufbau Messfehler elektronischer Stromzähler von bis zu 582 % ergab. Problematisch seien vor allem Verbraucher mit nicht sinusförmigem Stromverbrauch (z.B. LEDs). Ferner geht der Autor auch auf eine Studie ein, welche bereits zuvor die elektromagnetische Verträglichkeit von Stromzählern und Wechselrichtern als zu gering bewertet und ebenfalls zu Messfehlern führte.
Der Autor geht im 3. Teil seiner dreiteiligen Aufsatzserie auf die Direktvermarktung von eigenerzeugtem Strom ohne und mit Durchleitung im Verteilnetz sowie die damit verbundenen Hürden und Kosten ein. U.a. stellt er verschiedene Modelle aus der BHKW- und PV-Branche vor, bei denen Letztverbraucher selbst zum Eigenstromversorger werden.
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV) vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1651), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16.
Ein sogenanntes Solarkraftwerk ist nach den Wertungen des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Anlage im Sinne des § 3 Nummer 1 EEG 2009. Es ist eine „Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas“ - im Falle des Solarkraftwerks eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie.
Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine unter Geltung des EEG 2012 (bis 04/2012 - ältere Fassung) installierte Fotovoltaikanlage. Vor dem Stichtag des 1.
Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die Fotovoltaikanlagen der Kläger, die auf mehreren grundstücksübergreifenden Gebäuden installiert wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Power to Heat. Dabei gehen sie auf die Kostenbelastungen, die beim Umwandlungsprozess und Strombezug auftreten, ein und erörtern, unter welchen Rahmenbedingungen eine Teilnahme mit Power to Heat-Einrichtungen an den Regelenergiemärkten möglich ist.
Der Autor will mit seinem Aufsatz das Zusammenspiel von allgemeinem und speziellem sowie nationalem und internationalem Datenschutzrecht im Smart Meter-Kontext aufzeigen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. juni 2017 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Solaranlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit dem Urteil des BGH vom 4. November 2015 (Az. VIII ZR 244/14) auseinander, nach welchem bei Solaranlagen der "weite" Anlagenbegriff gilt. Er zeigt u.a. auf, dass der Gesetzgeber seit jeher das einzelne Modul als Anlage versteht.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juni 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.
Die Autorin stellt die Ergebnisse des Votums 2016/21 der Clearingstelle EEG zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Holzvergasungsanlage und des Schiedsspruchs 2016/43 zu nachträglichen Korrekturen für Nachzahlungen auf den KWK-Bonus vor.
Im Anhang finden Sie die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zum »Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung« vom 19. März 2002 BGBl. I S.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben gestrafft werden.