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FNN-Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage

Das "Anlagenzertifikat (B) unter Auflage" welches mit Inkrafttreten der Änderung der NELEV am 30. Juli 2022 eingeführt wurde, dient dem Zweck, die Inbetriebsetzung gegenüber dem in der VDE-AR-N 4110 definierten Standartverfahren zu beschleunigen, wenn die Umsetzung letzterer bis zur geplanten Inbetriebnahme nicht möglich sein sollte.

Da die Ausstellung des "Anlagenzertifikat (B) unter Auflage" an den Nachweis zur Einhaltung der allgemein technischen Mindestanforderungen nach § 19 Abs. 4 EnWG gekoppelt ist, informiert der FNN-Hinweis über den Mindestumfang zum Erstellen des "Anlagenzertifikates (B) unter Auflage". Hierbei wird der erforderliche Bewertungsumfang zur Prüfung der einzureichenden Unterlagen beschrieben und Empfehlungen zum Angabe weiterer Informationen aufgeführt.

Wird vom regulären Verfahren abgewichen, da die Umsetzung bis zur geplanten Inbetriebnahme absehbar nicht möglich sein wird, sind alle zum Zeitpunkt der Ausstellung des "Anlagenzertifikates (B) unter Auflage" fehlenden Prüfpunkte/Nachweise gemäß Abschnitt 11.4.24 der VDE-AR-N 4110 unter den Auflagen aufzulisten und entsprechende Hinweise zu den fehlenden Punkten zuzugeben.

Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e. V.) hat in diesem Zusammenhang einen Leitfaden zum Anlagenzertifikat B erstellt.

Datum