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Votum 2008/23 - Modernisierung einer Wasserkraftanlage

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Eine Modernisierung im Sinne von § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 erfordert einen räumlich-betrieblichen Zusammenhang zwischen der Modernisierungsmaßnahme und der Modernisierung der Anlage im engeren Sinne. Die Modernisierungsmaßnahme muss nicht notwendigerweise unmittelbar am Standort der Wasserkraftanlage erfolgen.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2008/23

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Votum 2008/23 pdf 170 kB