Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 EEG 2004 für den aus der Biogasanlage bezogenen Strom bereits dann hat, wenn das Biogas auf Erdgasqualität aufbereitet wird, ohne dass darüber hinaus eine Einspeisung in das öffentliche Erdgasnetz erfolgt (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.