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Votum 2009/17 - „Satelliten“-BHKW und Gülle-Bonus

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

  • ob es sich bei einer geplanten Biogasanlage im Hinblick auf die Berechnung der Vergütung nach dem EEG nach deren Inbetriebsetzung um eine eigenständige Anlage handelt;
  • bejahendenfalls, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber für den in der genannten Biogasanlage erzeugten Strom einen Anspruch auf Auszahlung der erhöhten Vergütung nach § 16 i.V.m. § 27 Abs. 4 und Anlage 2, IV.2.b) EEG 2009 (sog. Gülle-Bonus) nach der Inbetriebsetzung und ab dem Zeitpunkt der Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz des Netzbetreibers hat.

 

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Ein bestehendes BHKW, dem Biogas aus einem Fermenter über ein Gasleitungssystem zugeleitet wird, in das auch Biogas aus weiteren Fermentern eingespeist wird, wird mit einem weiteren zugebauten BHKW, das Biogas aus demselben Gasleitungssystem entnimmt, nicht technisch-baulich zu einer Anlage „verklammert“. Dies gilt unabhängig davon, ob das vorhandene bzw. das hinzukommende weitere BHKW vor oder ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gesetzt worden ist. Ob mehrere BHKW dabei zu Zwecken der Berechnung der Vergütung als eine Anlage gelten, richtet sich ausschließlich nach § 19 Abs. 1 EEG 2009. (Fortführung der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG)
  2. Dem Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach §§ 66, 16 Abs. 1, 27 Abs. 1 und 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. I, VI.2.b EEG 2009 (sog. Gülle-Bonus) steht Anlage 2 Nr. VI.2.b Satz 3 EEG 2009 nicht entgegen, wenn das Biogas aus einem Gasleitungssystem entnommen wird, in dem sich ausschließlich Biogas (und ggf. Klär- und/oder Deponiegas) befindet.

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votum wurde anonymisiert und ggf. verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2009/17

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Votum 2009/17 pdf 139 kB