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Votum 2010/11 - Fotovoltaikanlagen auf ehemaliger Ackerfläche gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2009 (I)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiberin gemäß §§ 16 Abs. 1, 32 EEG 2009 ein Anspruch auf Vergütung des Stroms zusteht, der in einer im Jahr 2010 zu errichtenden Fotovoltaikinstallation auf einer ehemaligen Ackerfläche erzeugt werden soll, wenn die Ackerfläche bereits seit rund 10 Jahren stillgelegt ist (im Ergebnis bejaht, weil sich die Ackerfläche aufgrund der spezifischen Besonderheiten des Standorts noch nicht an eine Grünfläche angenähert hat).

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2010/11

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Votum 2010/11 pdf 117 kB