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Votum 2012/16 - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (II)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob sechs Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Sind sowohl ein oder mehrere der unter Ziffer 5 (a) als auch ein oder mehrere der unter Ziffer 5 (b) der Empfehlung 2008/49 der Clearingstelle EEG genannten Kriterien erfüllt, entscheidet eine abwägende Gesamtschau darüber, ob gem. Ziffer 3 der Empfehlung 2008/49 - in eng begrenzten Ausnahmefällen - bei der vergütungsseitigen Anlagenzusammenfassung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 statt vom Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne von mehreren Grundstücken im wirtschaftlichen Sinne auszugehen ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2012/16

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Votum 2012/16 pdf 125 kB