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Votum 2012/32 - Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung bei fehlendem Bebauungsplan

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anspruchstellerin Anspruch hat auf die erhöhte Vergütung für Strom aus Anlagen auf Konversionsflächen nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 EEG 2009, ggf. in analoger Anwendung der Regelung, hat (im Ergebnis verneint).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Es besteht kein Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 32 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 EEG 2009, weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung, wenn sich eine PV-Anlage zwar auf einer Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung, nicht aber im Geltungsbereich eines Bebauungsplan i.S.d. § 30 BauGB befindet.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2012/32

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Votum 2012/32 pdf 158 kB