Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob zwei Pflanzenöl-BHKW gem. § 66 Abs. 1a EEG 2009 abweichend von § 19 Abs. 1 EEG 2009 als einzelne Anlagen gelten (im Ergebnis verneint, da beide BHKW bereits nach dem weiten Anlagenbegriff Bestandteile einer Anlage sind).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.