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Votum 2013/21 - Modernisierung einer Wasserkraftanlage und Umweltgutachterbescheinigung (II)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber gemäß §§ 23 Abs. 2, 16 Abs. 1 EEG 2009 einen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung für den Strom, der in seiner auf Basis eines bestehenden alten Wasserrechts betriebenen Wasserkraftanlage erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, hat. Insbesondere, ob es sich bei der im Oberwasserbereich der Wasserkraftanlage angelegten Flachwasserzone um eine Modernisierung im Sinne von § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 handelt und ob durch das Gutachten eines Gutachters der Nachweis im Sinne des § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG 2009 erbracht worden ist (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/21

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Votum 2013/21 pdf 171 kB