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Votum 2013/22 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - Ortsfestigkeit (II)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarmodule der Anlagenbetreiberin nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. Juli 2010 i.S.d. § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind (im Ergebnis bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Unter Geltung des EEG 2009 war für die Inbetriebnahme von PV-Anlagen gem. § 3 Nr. 5 EEG 2009 weder eine ortsfeste Installation noch eine Mitwirkung des Netzbetreibers erforderlich (Anschluss an den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25. Juni 2010).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/22

Gesetzesbezug
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Votum 2013/22 pdf 126 kB