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Votum 2013/29 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 – Ortsfestigkeit (III)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die installierten PV-Module der Anlagenbetreiberin alle vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden (im Ergebnis bejaht).

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Eine ortsfeste Installation von PV-Anlagen war unter Geltung des EEG 2009 für deren Inbetriebnahme gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 nicht erforderlich (Anschluss an den Hinweis 2010/1 der Clearingstelle EEG vom 25. Juni 2010 und das Votum 2013/26 der Clearingstelle EEG vom 23. April 2013).
  2. Die Einspeisung von Strom in das Netz des zuständigen Netzbetreibers steht im Hinblick auf die Voraussetzungen der Inbetriebnahme dem Umwandeln („Verbrauchen“) außerhalb der Anlage gleich.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/29

Gesetzesbezug
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Votum 2013/29 pdf 100 kB