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Votum 2013/36 - Begriff des „Gebäudes“ in § 11 Abs. 6 EEG 2004 (II)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie des Anlagenbetreibers, die sich auf drei aneinandergrenzenden Bauwerken befinden, gemäß § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/36

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Votum 2013/36 pdf 113 kB