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Votum 2013/45 - Inbetriebnahmedatum nach Anlagenzubau im EEG 2004

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom, der in den im Jahr 2007 in Betrieb genommenen Solarstrommodulen der in der [L...Straße...] belegenen PV-Installation erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, nach den Vergütungssätzen für den Strom, der in den im Jahr 2006 am gleichen Ort in Betrieb genommenen Solarstrommodulen erzeugt wird, vergütet wird (im Ergebnis verneint).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Ein Zubau von PV-Modulen innerhalb der jeweils geltenden Frist für die vergütungsseitige Zusammenfassung von Anlagen führt nicht dazu, dass den zugebauten Modulen der Inbetriebnahmezeitpunkt der bereits in Betrieb genommenen Anlagen zugewiesen wird.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2013/45

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Votum 2013/45 pdf 103 kB