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Votum 2014/12 - PV auf Carports (VI)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung für den Strom, der in der PV-Installation auf seinem „Carport“ in dem Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme im Dezember 2011 und dem 13. November 2012 erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wurde, aus § 33 i.V.m. § 16 EEG 2009 hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestelle Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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Ja
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Votum 2014/12 pdf 115 kB