Direkt zum Inhalt

Votum 2017/45 – Vergütete Strommengen unter Berücksichtigung von Übertragungsverlusten zum Netzanschlusspunkt

Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruchssteller Anspruch auf Vergütung der erzeugten Strommenge hat, ohne dass Übertragungsverluste zum Netzanschlusspunkt i.H.v. 2,45 Prozent berücksichtigt werden.

Die Clearingstelle hatte hier zu prüfen, ob die Übertragungsverluste von PV-Installationen, die gemeinsam über einen Trafo und ein Mittelspannungskabel an einem entfernten Anschlusspunkt angeschlossen wurden, jeweils von den Betreiberinnen und Betreibern der PV-Installationen zu tragen sind (hier im Ergebnis bejaht), oder ob die Mittelspannungs-Anschlussleitung sowie der Trafo funktional dem Netz zuzurechnen und daher die Übertragungsverluste vom Netzbetreiber zu tragen sind.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beteiligten zu gewährleisten.

beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2017/45

Direktlink zur Datei Datum Aufsteigend sortieren Typ Dateigröße
Votum 2017/45 pdf 149 kB