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Votum 2018/8 - Solaranlage auf baulicher Anlage (V)

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle die Fragen vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom, der in seiner Fotovoltaikinstallation erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 vergütet wird und insbesondere, ob die Fotovoltaikinstallation auf einer baulichen Anlage angebracht worden ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist oder ob es sich um eine Freiflächenanlage handelt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2018/8

Gesetzesbezug
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Votum 2018/8 pdf 136 kB