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Votum 2020/47-II - Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 BauGB bei Anlagenerrichtung

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber für den in den Solaranlagen ihres Solarparks erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom einen Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 100 Abs. 8 EEG 2017 zusteht (im Ergebnis verneint). Fraglich war insbesondere, ob aufgrund einer bestandskräftig gewordenen Baugenehmigung vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 BauGB ausgegangen werden konnte.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2020/47-II

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2020/47-II pdf 167 kB