Direkt zum Inhalt

Votum 2021/33-I - Solaranlagen auf baulicher Anlage (VIII)

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Aufspülung mit Elbsand zur Schaffung von Industrieflächen eine (fiktive) „sonstige bauliche Anlage“ gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 darstellt, die zu anderen Zwecken als der Solarstromerzeugung errichtet wurde. Insoweit waren verschiedene Flächen zu betrachten: Zum einen die Bezugsfläche sowie der Ergänzungsfläche Nord (im Ergebnis bejaht) und zum anderen die Ergänzungsfläche Ost (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2021/33-I

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
Direktlink zur Datei Datum Aufsteigend sortieren Typ Dateigröße
Votum 2021/33-I pdf 242 kB