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Votum 2022/28-XI - Feststellungsinteresse bezüglich einer Eigenversorgung

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das Vorhaben der Anspruchstellerin eine Eigenversorgung im Sinne der Legaldefinition aus § 3 Nr. 19 EEG 2017 darstellt (im Ergebnis nicht geprüft).

Da die auf die Legaldefinition Bezug nehmenden Regelungen im EEG (Umlage bei Eigenversorgung, §§ 61 ff. EEG 2021) aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsänderung keine rechtlichen Auswirkungen mehr auf das geplante Vorhaben haben (Reduktion der Umlage auf Null ab Juli 2022 bzw. Wegfall ab 2023), ist im konkreten Fall die Frage, ob eine Eigenversorgung besteht, für das Rechtsverhältnis der Parteien gegenstandslos geworden. Die Clearingstelle hat daher das Feststellungsinteresse an einer Klärung gemäß § 256 ZPO analog verneint.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2022/28-XI pdf 129 kB