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Strom vom Windrad nebenan

Mit Auslaufen der Förderungszeiträume für Erneuerbare Energien müssen sich viele Anlagenbetreiber überlegen wie sie ihre Anlage weiterbetreiben können. Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Möglichkeit der Direktvermarktung, insbesondere mithilfe einer Echtzeit-Vermarktungsplattform, über die Stromlieferanten und Endverbraucher direkt zusammengebracht werden. Ein Problem stelle aber gegebenenfalls das sog. Doppelvermarktungsverbot dar.

Der Autor macht einen kurzen Exkurs zu Forderungen nach einer Anschlussförderung von ü20-Anlagen. Diese werde vom Bundeswirtschaftsministerium allerdings abgelehnt.

Datum
Autor(en)

Michael Hahn

Fundstelle

neue energie 07/2020, 52 - 55