Direkt zum Inhalt

Besteht für Steckersolargeräte (»Plug&Play-Anlagen«, »PV-Kleinstanlagen«) ein Vergütungsanspruch nach dem EEG?

Ja. Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Steckersolargeräten erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG. Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt.

Die Clearingstelle hat sich auch in ihrem Votum 2022/17-VIII - Vergütungsfähigkeit sog. Plug-in-Solaranlagen - Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 -  zu der Vergütungsfähigkeit von Steckersolargeräten geäußert (insbesondere Leitsatz 1). 

Zu der Frage, was beim Anschluss von Steckersolargeräten über die Steckdose zu beachten ist, lesen Sie bitte die Häufige Rechtsfrage Was ist beim Anschluss von Steckersolargeräten (»Plug&Play-Anlagen«, »PV-Kleinstanlagen«, »Balkon-Kraftwerke«)  zu beachten?“.

Geplante Änderungen durch das Solarpaket I

Nach dem Gesetzesentwurf besteht die Möglichkeit, das Steckersolargerät der unentgeltlichen Abnahme zuzuordnen. Verfügt dieses zudem über eine installierte Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und eine Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA und wird hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben, resultieren Erleichterungen in Hinblick auf den Anschluss nach § 8 EEG 2023 und die technischen Einrichtungen nach § 9 EEG 2023. Weiterführende Informationen dazu finden Sie in der Antwort auf die zuvor genannte Häufige Rechtsfrage. 

erstellt am
Textfassung vom
zuletzt geprüft am