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Schadensersatz bei fehlerhaftem Anschluss von EEG-Anlagen an das Netz der allgemeinen Versorgung

Der Autor untersucht unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung die Frage, in welchen Konstellationen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei einer fehlerhaften Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes für EEG-Anlagen bestehen können. Hierzu entwickelt er zunächst eine Kasuistik möglicher Pflichtverletzungen des Netzbetreibers bei der Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes. Diese Pflichtverletzungen ordnet er dogmatisch als Verletzung der Hauptpflicht aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis ein und grenzt dies später von der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ab. Sodann analysiert der Autor, welche Netze unter Geltung des EEG 2009, des EEG 2004 und des EEG 2000 zur Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers zu berücksichtigen seien und welchem Prüfplan der Netzbetreiber bei der Bestimmung des richtigen Netzverknüpfungspunktes beim Anschluss einer oder mehrerer Anschlusspetenten folgen müsse. Die von OLG Dresden, Urt. v. 10.06.2010 - 6 U 550/08 vorgenommene Gesamtbetrachtung mehrerer Anschlussbegehren lehnt er dabei unter Verweis auf mangelnde gesetzliche Grundlagen ab.

Datum
Autor(en)

Peter Salje

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 3-11.