Direkt zum Inhalt

Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.

In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 788 Gebote mit einer Gebotsmenge von 742 Megawatt abgegeben. Acht Gebote im Umfang von elf Megawatt entfielen auf Neuanlagen, 780 Gebote im Umfang von 731 Megawatt auf Bestandsanlagen. Insgesamt wurden 263 Gebote mit einem Gebotsumfang von 243 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 240 Megawatt und war damit überzeichnet.

In der Gebotsrunde fand die Regelung für die Südregion Anwendung, wonach für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion bevorzugt bezuschlagt werden. Diese Regelung ist fortan durch das Solarpaket I bis Ende 2027 ausgesetzt.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 17,80 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 18,48 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 14,16 ct/kWh.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

 

erstellt am