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Suche in EEG 2023 § 39i

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Juni 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 20. Juni 2024, so dass die Bekanntgabe am 27. Juni 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Mai 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. Mai 2023, so dass die Bekanntgabe am 6. Juni 2023 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

A. Außerhalb der Ausschreibung (gesetzliche Bestimmung der Zahlung)

1) Biogasanlagen

Für Anlagen, in denen „Biogas“ eingesetzt wird und die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen, gelten die nachfolgenden Förderbegrenzungen.

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