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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 78 gesamt (Seite 2 von 4).
Votum 2015/44 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/44

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Gebäuden und Flurstücken, die nach zahlreichen Parzellierungen und Verschmelzungen mit umliegenden Flurstücken entstanden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergenbis bejaht).

Das Verfahren war in entsprechender Anwendung von § 28 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 32 Satz 2 VerfO vom 3. Dezember 2015 bis zum 25. Januar 2017 aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4. November 2015 ausgesetzt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/45 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/45

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG sinngemäß die Frage vorgelegt (hier verkürzt dargestellt), ob

  • die PV-Installation des Anlagenbetreibers angebracht, auf einem Gebäude, welches sich über zwei Grundstücke erstreckt, mit

  • der PV-Installation eines anderen Anlagenbetreibers, angebracht auf einem Gebäude, das sich vollständig auf einem der Grundstücke befindet,

zur Ermittlung der installierten Leistung nach §§ 66 Abssatz 1 Nummer 1, 6 Absatz 3 EEG 2012 zusammenzufassen sind. Zu klären war, ob die PV-Installation des Anlagenbetreibers, die nur teilweise auf demselben Grundstück wie die PV-Installation des anderen Anlagenbetreibers belegen ist, eine installierte Leistung von 100 kW überschreitet und der Anlagenbetreiber die technischen Vorgaben nach § 6 Absatz 1 EEG 2012 beachten musste (im Ergebnis verneint). Der Prüfung der Anlagenzusammenfassung war zum einen das vom Bundesgerichtshof geprägte sogenannte „Solarkraftwerk“ und zum anderen der Modulanlagenbegriff zugrunde zu legen.

Das Verfahren war in entsprechender Anwendung von § 28 Absatz 6 Satz 3 i.V.m. § 32 Satz 2 Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4. November 2015 ausgesetzt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf Gebäuden angebracht wurden, gemäß § 6 Abs. 3 EEG 2012 als eine Anlage gelten (im Ergebnis bejaht).

Das Verfahren war in entsprechender Anwendung von § 28 Absatz 6 Satz 3 i.V.m. § 32 Satz 2 Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2016 aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4. November 2015 ausgesetzt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/50 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/50

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, welche der zahlreichen von der Anlagenbetreiberin in den Jahren 2011 und 2012 im Netzgebiet der Netzbetreiberin in Betrieb genommenen Fotovoltaikanlagen nach § 19 Abs. 1 EEG 2009/2012 als eine Anlage gelten und welche dieser Anlagen nach § 6 Abs. 3 EEG 2012 (i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2012) als eine Anlage gelten.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/43 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/43
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Flurstücken und Gebäuden zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Das Verfahren war in entsprechender Anwendung von § 28 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 32 Satz 2 VerfO vom 3. Dezember 2015 bis zum 21. Juni 2016 aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 4. November 2015 ausgesetzt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Schiedsspruch 2016/2 – Clearingstelle EEG

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die PV-Installationen der Schiedsklägerin und eines Dritten gem. § 6 Abs. 3 EEG 2012 i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 mit gemeinsamen Einrichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2012 auszustatten sind, damit die Schiedsklägerin die Vergütung gem. §§ 16, 32 EEG 2012 von der Schiedsbeklagten verlangen kann (im Ergebnis verneint).

Des Weiteren war zu prüfen, ob und ggf. für welchen Zeitraum die Schiedsbeklagte die Herausgabe ausgezahlter Vergütungen von der Schiedsklägerin verlangen kann (im Ergebnis verneint).

Ferner wurde geprüft, ob die PV-Installation der Schiedsklägerin mit einer Gesamt-Nennleistung von 25,2 kW gem. § 19 Abs. 1 EEG 2012 zur Berechnung der Vergütung des darin erzeugten Stroms mit der PV-Installation eines Dritten mit einer Gesamt-Nennleistung von 339,3 kW zusammenzufassen ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/41 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/41
Gesetzesbezug: EEG 2012 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf demselben Gebäude angebracht wurden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2012 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/49 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/49

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im November 2011 mit Fotovoltaikanlagen mit Inbetriebnahme im August 2012, die auf demselben Gebäude angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 3 EEG 2012 zusammenzufassen sind (im Ergebnis verneint).

 

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/37 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/37
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob PV-Anlagen auf mehreren Gebäuden mit weiteren PV-Anlagen auf weiteren Gebäuden auf demselben Grundstück gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/28 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/28

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, welche Vergütungshöhe sich für die einzelnen Module gem. §§ 3 Nr. 6, 18 Abs. 1 i.V.m. § 33 Abs. 1 EEG 2009 bei Gebäude-PV-Installationen ergibt, die unstreitig nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 zusammenzufassen waren.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/26 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/26
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Flurstücken auf jeweils alleinstehenden Gebäuden errichtet wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis: verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/22 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf mehreren Gebäuden auf mehreren Flurstücken angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis teilweise verneint).

Die Parteien haben in dieser Sache einen Vergleichsvorschlag der Clearingstelle EEG angenommen.

Votum 2015/21 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/21
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/16
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/16

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf demselben Flurstück angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs.1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/6 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/6
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden auf teilweise unterschiedlichen Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis zum Teil verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2015/5 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/5
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei aneinandergrenzenden Flurstücken gelegenen Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Stellungnahme 2014/26/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/26/Stn
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf jeweils alleinstehenden Gebäuden auf verschiedenen Flurstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/22 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/22
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die vom Anlagenbetreiber auf zwei Flurstücken betriebenen Fotovoltaikanlagen auf drei verschiedenen, alleinstehenden Gebäuden zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis teilweise bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/23 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/23
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen, die auf zwei alleinstehenden Gebäuden auf je unterschiedlichen Flurstücken angebracht wurden, zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zugewährleisten.

Votum 2014/19 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/19
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die vom Anlagenbetreiber auf einem Flurstück betriebenen Fotovoltaikanlagen gemeinsam mit den von einer anderen Person auf demselben Flurstück betriebenen Fotovoltaikanlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage i.S.d. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/10 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/10
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei Gebäuden, die teils auf aneinandergrenzen Flurstücken, teils auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten.

 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/11 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/11
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf zwei Gebäuden, die auf demselben Flurstück belegen sind, gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/43 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/43
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 66

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biomasseanlage des Anlagenbetreibers und die Biomasseanlage eines anderen Anlagenbetreibers abweichend von § 19 Abs. 1 EEG 2009 als einzelne Anlagen im Sinne des § 66 Abs. 1a EEG 2009 gelten, insbesondere, ob beide Anlagen i.S.v. § 66 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 EEG 2009 "mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden" sind.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2014/7 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/7
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf drei alleinstehenden Gebäuden, die auf mehreren, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis teilweise verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2013/93 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/93
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 19

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf vier alleinstehenden Gebäuden, die auf jeweils verschiedenen, teilweise benachbarten Flurstücken belegen sind, gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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