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Rechtsprechung– 12 C 472/2001
Aktenzeichen: 12 C 472/2001
Gesetzesbezug: EEG 2000
Zur Frage, ob der Netzbetreiber nur dann zur Vergütung des von Anlagenbetreiberinnen und -betreiber in EEG-Anlagen erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet ist, wenn ein Einspeisevertrag geschlossen wurde (hier: verneint.
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