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Gesetzliche Pflicht zur Vergütung des eingespeisten Stromes; Abschlagszahlungen (EEG 2000)

Zur Frage, ob der Netzbetreiber nur dann zur Vergütung des von Anlagenbetreiberinnen und -betreiber in EEG-Anlagen erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet ist, wenn ein Einspeisevertrag geschlossen wurde (hier: verneint. Die Hauptpflicht zur Vergütung des eingespeisten Stromes ergebe sich direkt aus § 3 EEG 2000). Zur Frage, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Anspruch auf Abschlagszahlungen für den eingespeisten Strom haben (hier: bejaht. Dies ergebe sich aus der Verkehrssitte sowie aus §§ 25 und 28 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV).
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
12 C 472/2001
Gesetzesbezug
Fundstelle
Leitsatz der Red. und Auszüge aus den Gründen: RdE (Recht der Energiewirtschaft) 2002, 157, 158.