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Rechtsprechung– 9 ZB 15.790
Aktenzeichen: 9 ZB 15.790

Sachverhalt: Die Klägerin forderte die Aufhebung der baurechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Behälters zur Lagerung von Gärresten aus einer Biogasanlage. Die Errichtung dieses Behältnisses sei kein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben. Der Beigeladene solle nicht die zur eigenen Hofstelle gehörenden Gärsubstrate lagern.  Er solle nur den Teil der Gärsubstrate aus der von ihm belieferten Biogasanlage, den er abnehmen müsse, auf das Baugrundstück bringen und dort lagern.

Entscheidung: Verneint

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Rechtsprechung– 22 B 17.124
Aktenzeichen: 22 B 17.124

Sachverhalt: Der Kläger begehrt Aufhebung einer dem Nachbarn erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Die Genehmigung sei nicht aufzuheben, denn sie verstoße nicht gegen drittschützende Normen und verletze damit nicht die Rechte des Klägers.

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Rechtsprechung– 22 BV 18.842
Aktenzeichen: 22 BV 18.842
Gesetzesbezug: BauGB/ROG

Sachverhalt: Zur Frage, ob vor dem Hintergrund der Einhaltung der sog. 10-H-Regelung bei Windenergieanlagen für die Bemsessung des Abstandes abweichend auf die Gebäudegrenze abzustellen ist, wenn ein Wohngebäude auf dem betreffenden Grundstück bereits errichtet ist, die Baugrenze aber nicht ausgeschöpft ist.

Ergebnis: Verneint. 

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Rechtsprechung– 1 ZB 15.2594
Aktenzeichen: 1 ZB 15.2594
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BNatSchG 2010

Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei einer 8000 m² großen Aufschüttung mit einer Höhe von 2,5 m bis 4 m um eine bauliche Anlage im Sinne der Bayrischen Bauordnung (BayBO) handelt, die einer Genehmigung bedarf.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049
Aktenzeichen: 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049
Gesetzesbezug: BImSchG, BauGB/ROG, VwGO, UVPG

Fragestellung: Zu der Frage ob es bei einer geringfügigen Verschiebung des Standortes einer Windkraftanlage eines Neugenehmigungsverfahrens bedarf.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 22 CS 16.1052
Aktenzeichen: 22 CS 16.1052
Gesetzesbezug: BImSchG, VwGO

Fragestellung: Zu der Frage ob eine „wesentliche Änderung“ nach § 16 Abs. 1 S.1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durch eine Änderung des Windanlagentyps vorliegt.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 22 CS 15.2247
Aktenzeichen: 22 CS 15.2247
Sachverhalt: Die Antragstellerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, die der Antragsgegner der Beigeladenen für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen erteilt hat.
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Rechtsprechung– 8 ZB 06.879
Aktenzeichen: 8 ZB 06.879
Gesetzesbezug: BNatSchG 2002, EEG 2004
Leitsätze:
  1. Aus dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) ergibt sich nicht notwendig ein Vorrang der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes.
  2. Zwingende Rechtsvorschriften des Naturschutzrechts (hier: Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG) können der Errichtung und dem Betrieb einer privaten Wasserkraft
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