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Rechtsprechung– 3 U 1099/20

Sachverhalt: Eine Anlagenbetreiberin verlangt für die Verzögerung der Errichtung der Anbindungsleitung zum Anschluss ihrer Windenergieanlagen auf See eine Entschädigungszahlung von der Übertragungsnetzbetreiberin i.H.v. 19,4 ct/kWh und nicht wie von der Beklagten angeboten i.H.v. 19,0 ct/kWh.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 6 U 1705/16
Aktenzeichen: 6 U 1705/16

Sachverhalt: Auf zwei Hallen eines Firmengeländes (unterschiedliche grundbuchrechtliche Grundstücke, unterschiedliche Flurstücke) befinden sich zwei PV-Dachinstallationen unterschiedlicher Betreiber.

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Rechtsprechung– 14 U 1168/15
Aktenzeichen: 14 U 1168/15
Gesetzesbezug: BGB
Leitsatz des Gerichts:
 

Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.

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Rechtsprechung– 12 U 1692/15
Aktenzeichen: 12 U 1692/15
Gesetzesbezug: EEG 2012 §§ 5, 7, 13, NAV, ZPO

Sachverhalt: Der Kläger begehrte den Anschluss von PV-Anlagen in Überschusseinspeisung an das Netz der Beklagten.

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Rechtsprechung– 1 U 440/14

Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier bejaht: Erforderlich sei ein zur bestimmungsgemäßen Einspeisung bereiter Zustand. Technisch betriebsbereit sei die Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und dauerhaft Strom erzeugen könne.

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Rechtsprechung– 1 U 1467/07
Aktenzeichen: 1 U 1467/07
Zur Frage, wann ein Netz technisch zur Aufnahme der Einspeiseleistung geeignet ist (hier aufgrund der ursprünglich angemeldeten Anschlussleistung verneint). Zur Anwendbarkeit der
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Rechtsprechung– 13 U 1244/07
Aktenzeichen: 13 U 1244/07

In dem Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO bejaht das OLG die Frage, ob die Einschränkungen des § 11 Abs. 3 und 4 EEG 2004 auch gelten, wenn die Fotovoltaikanlage auf einem Gebäude im Sinne von § 11

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Rechtsprechung– 4 U 398/06
Aktenzeichen: 4 U 398/06
Leitsatz: Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Netzausbau oder ein Neuanschluss für die Einspeisung erneuerbarer Energie gesamtwirtschaftlich günstiger ist, bleibt eine Anschlussmöglichkeit außer Betracht, bei der zur Vermeidung von Überspannungen Abschaltungen notwendig werden.
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Rechtsprechung– 3 U 1426/06
Aktenzeichen: 3 U 1426/06

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 3 U 4066/01
Aktenzeichen: 3 U 4066/01
Gesetzesbezug: EEG 2000

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) ist der Ansicht, dass die Beklagte (Netzbetreiber) gemäß § 10 Abs. 2 EEG 2000 die Kosten für die Verlegung der Leitung zwischen seiner Photovoltaikanlage und der Trafo-Station tragen müsse, denn es handele sich um eine Maßnahme zum Ausbau des von der Beklagten betriebenen Stromnetzes.

Entscheidung: Bejaht.

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