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Abgrenzung: Netzausbau und Netzanschluss; Schadensersatz des Anlagenbetreibers für entgangene Gewinne

Leitsätze:

  1. Die Verlegung einer neuen Anschlussleitung von einem Grundstück, auf dem sich eine Anlage nach § 2 Abs. 1 EEG befindet, kann eine Maßnahme des Netzausbaus nach § 4 Abs. 2 EEG sein, selbst wenn diese Leitung nur dem Einspeisen des in der Anlage produzierten Stromes dient
  2. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Verknüpfungspunkt kann im Einzelfall erst durch einen Netzausbau geschaffen werden. Für diesen muss nach § 13 Abs. 2 Satz 2 EEG der Netzbetreiber und nicht der Anlagenbetreiber die Kosten übernehmen.

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Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

3 U 1426/06

Fundstelle

RdE 2007, 177-180 mit Anmerkungen von Weißenborn; ZNER 2007, 216-218.

Vorinstanz(en)

LG Regensburg, Urt. v. 08.05.2006 - 1 O 99/06

Nachinstanz(en)

BGH, Urt. v. 01.10.2008 - VIII ZR 21/07, (aufgehoben und zurückverwiesen).