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Rechtsprechung– 11 K 352/09
Zu der Frage, ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene Windvorrangfläche als entgegenstehender „öffentlicher Belang“ gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wirkt (hier verneint: Liege der geplante Standort einer Windenergieanlage außerhalb von Windvorrangflächen (Konzentrationsflächen), die in einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stünden diese bauplanungsrechtlichen Festsetzungen dem Vorhaben gemäß § 35
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Rechtsprechung– 11 L 120/09
Das VG Minden hat den Eilantrag eines Antennenanlagenbetreibers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenenergieanlage vom Typ Enercon E-53 in einem Industriegebiet zurückgewiesen. Als bisher erstes Gericht hat es entschieden, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auch in Industriegebieten - also im Rahmen eines Bebauungsplanes und außerhalb des Außenbereiches - zulässig sein könne.
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