Leitsätze:
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen, die beim Weiterbetrieb insbesondere von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Fragestellungen, die beim Weiterbetrieb nach dem Auslaufen der EEG-Förderung insbesondere von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind.
Der Autor befasst sich mit dem Urteil des OLG Stuttgart vom April 2018 (Az. 2 U 129/17). Durch die Entscheidung sei eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden, ob der Formaldehydbonus damit in der Praxis abgeschafft sei und ob sogar Zahlungen zurückerstattet werden müssten.
Leitsätze:
Sachverhalt: Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb von Windenergieanlagen.
Entscheidung: Verneint.
Leitsätze des Gerichts:
Das Bundesamt für Naturschutz hat die Ergebnisse des von ihm in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts "Landschaftsbild und Energiewende" veröffentlicht. Gegenstand des Projekts war die Analyse der "landschaftsästhetischen Wirkungen von Windenergie -, Freiflächenphotovoltaik- und Biogasanlagen sowie Pumpspeicherkraftwerken" und deren Planungs- und Zulassungsverfahren.
Leitsätze:
Der Artikel geht der Fragestellung nach, ob bei der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Windenergieanlagen das Berechnungsverfahren für die Schallausbreitung nach TA Lärm i.V.m. DIN ISO 9613-2 oder das neu eingeführte und deutlich geeignetere Interimsverfahren der LAI-Hinweise anzuwenden sei. Hierzu befassen sich die Autoren mit den unterschiedlichen Handhabungen in den einzelnen Bundesländern und einschlägiger Rechtsprechung.
Die Autoren ergründen Möglichkeiten, um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung unabhängig vom Windanlagentyp beantragen zu können. Damit soll es den Anlagenbetreibern ermöglicht werden, nach den langen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte bei der anschließenden Realisierung aktuelle Windkraftanlagenmodelle nutzen zu können und über mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Anlagenherstellern zu verfügen. Hierzu gehen die Autoren auf die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die gängige Verwaltungspraxis ein.
Sachverhalt: Die Betreiberin einer Biogasanlage fordert vom Netzbetreiber die Zahlung des Formaldehydbonus i. S. d. § 27 Abs. 5 EEG 2009. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war die Biogasanlage immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergab sich jedoch nachträglich aufgrund einer Änderung der 4. BImschV.
Der Autor erörtert die Anforderungen an Gasmotor- und Zündstrahl-Blockheizkraftwerke bezüglich der Luftreinhaltung aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
Die von Agora Energiewende in Auftrag gegebene Studie "Wie weiter mit dem Ausbau der Windenergie? Zwei Strategievorschläge zur Sicherung der Standortakzeptanz von Onshore Windenergie." wurde vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) und dem team ewen erarbeitet und analysiert mögliche Beteiligungsmodelle der lokalen Bevölkerung zur Sicherung der Standortakzeptanz von Onshore Windenergie.
Der Autor erörtert, inwiefern die derzeit verwendeten Schallprognoseverfahren die Schallimmissionen von Windenergieanlagen realistisch abbilden oder ob die Entwicklung eines neuen Prognoseverfahrens notwendig ist. Hierbei erläutert er die verschiedenen derzeit üblichen Methoden, geht auf deren Unschärfe ein und bezieht sich auf unterschiedliche laufende Verfahren (sog. Nachbarklagen).
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die durch den § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EEG 2017 entstehenden Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Vertrauensschutz bei Windenergie-Übergangsanlagen. In diesem Zusammenhang stellt er einige Ergebnisse des Hinweisverfahrens 2017/6 der Clearingstelle vor.
Sachverhalt:
Die Autorin beurteilt die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und geht hierbei insbesondere auf die Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften und deren Erfolg bei den Zuschlägen ein.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Fällen eine nachträgliche und nach dem 31. Dezember 2016 erteilte Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage nach BImSchG diese aus der Übergangsregelung herausfallen lässt und damit zur Ausschreibungspflicht führt.
Im Beitrag werden der Hinweis 2017/6 zu Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017 sowie zwei Empfehlungsverfahren zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (
Die Clearingstelle EEG hat am 30. Mai 2017 den Hinweis zu dem Thema »Genehmigungen von Übergangs-Windenergieanlagen im EEG 2017« beschlossen. Entgegen der sonstigen Praxis wurde der Hinweisentwurf bereits vor Veröffentlichung des Hinweises veröffentlicht. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 24. März 2017. Die fristgemäß eingegangen Stellungnahmen sind im Anhang beigefügt.
Der Beitrag behandelt die fünfte, bevorstehende Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Der Autor benennt die geplanten Änderungen und analysiert deren Konsequenzen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW). Unter die wichtigsten Änderungen fielen bspw. neue Formaldehydgrenzwerte und weitere neue Grenzwerte für BHKW-Emissionen sowie neue Anforderungen an die Emissionsmessungen.
Der Autor stellt die Modalitäten der mit dem EEG 2017 erstmals für Biomasseanlagen eingeführten Ausschreibungen vor. Neben der Beleuchtung von Zahlen und Fakten werden auch Tipps gegeben.
Die Autoren beschreiben in ihrem Beitrag die Rolle von Bürgerwindprojekten in der Energiewende. Dabei gehen sie insbesondere auf die Unsicherheiten und Risiken ein, die sich für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen nach dem EEG 2017 ergeben und stellen das Konzept der Co-Finanzierung der GLS Bank vor, bei der das Risikokapital auf Bürgergruppe, Bank und einen weiteren potentiellen Co-Investor verteilt wird.
Fragestellung: Zu der Frage ob es bei einer geringfügigen Verschiebung des Standortes einer Windkraftanlage eines Neugenehmigungsverfahrens bedarf.
Ergebnis: Verneint.