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Studie

Das Bundesamt für Naturschutz hat die Ergebnisse des von ihm in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts "Landschaftsbild und Energiewende" veröffentlicht. Gegenstand des Projekts war die Analyse der "landschaftsästhetischen Wirkungen von Windenergie -, Freiflächenphotovoltaik- und Biogasanlagen sowie Pumpspeicherkraftwerken" und deren Planungs- und Zulassungsverfahren. 

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Aufsatz

Die Autoren ergründen Möglichkeiten, um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung unabhängig vom Windanlagentyp beantragen zu können. Damit soll es den Anlagenbetreibern ermöglicht werden, nach den langen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte bei der anschließenden Realisierung aktuelle Windkraftanlagenmodelle nutzen zu können und über mehr Verhandlungsmacht gegenüber den Anlagenherstellern zu verfügen. Hierzu gehen die Autoren auf die gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die gängige Verwaltungspraxis ein.

 

 

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Rechtsprechung– 1 ZB 15.2594
Aktenzeichen: 1 ZB 15.2594
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BNatSchG 2010

Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei einer 8000 m² großen Aufschüttung mit einer Höhe von 2,5 m bis 4 m um eine bauliche Anlage im Sinne der Bayrischen Bauordnung (BayBO) handelt, die einer Genehmigung bedarf.

Ergebnis: Bejaht.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl die Empfehlung 2014/27 zum Thema „Zulassung der Anlage nach Bundesrecht“ und die

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Aufsatz

Die Autorin prüft, welche genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkte es für materiell-rechtliche Präqualifikationen bei Ausschreibungen für Windenergie an Land geben könnte. Dabei erläutert sie zunächst den Sinn und Zweck von Präqualifikationsbedingungen in Ausschreibungsmodellen und stellt die Präqualifikationsbedingungen in der Freiflächenausschreibungsverordnung dar. Anschließend diskutiert sie verschiedene mögliche Anknüpfungspunkte im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen an Land.

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Rechtsprechung– 12 A 2590/13
Aktenzeichen: 12 A 2590/13

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen erteilt wird.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Konflikte zwischen den Erfordernissen des Klimaschutzes, der Versorgungssicherheit, den wirtschaftlichen Interessen der Anlagen- und Netzbetreiber sowie den Belangen des Naturschutzes im Bereich der Offshore-Windenergieerzeugung. Er geht auf die dem Gesetz- und Verordnungsgeber zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konfliktlösung ein und zeigt auf, wie alternativ der Interessensausgleich durch Verwaltungshandeln herbeigeführt werden kann.

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Aufsatz

Die Autorin befasst sich in ihrem Beitrag mit der Begriffsbestimmung der Konversionsfläche im Kontext des EEG 2012. Dabei geht sie zunächst auf den Verfahrensgang und Inhalt der Novelle zum EEG 2012 ein und stellt sodann die hierdurch geänderten Vergütungsvoraussetzungen für PV-Anlagen dar.

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Aufsatz

Der Autor geht auf Änderungen und Fragen des Genehmigungsrechts für bestimmte EE-Anlagen ein (Übergang des Genehmigungsrechts für Windenergieanlagen ins BImschG; naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen bei der Genehmigung von Biogasanlagen; Genehmigungspflicht bei sog. PV-Dachanlagen) und stellt die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung in Verfahren

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BNatSchG 2010

Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 2010 wurde durch den neuen § 56 Abs. 1 - der sog. Erstreckungsklausel - der Anwendungsbereich des Gesetzes auf das Küstengewässer und die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ausgeweitet, sodass die gesetzlichen Anforderungen des

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die rechtlichen Besonderheiten ein, die bei der Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen zu beachten sind. Dabei werden zunächst Hintergrund und Problemstellung dargelegt. Anschließend werden die Grundzüge des Genehmigungsverfahrens durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie die Verwaltungspraxis des BSH dargestellt; eine rechtliche Würdigung wird angeschlossen.

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Rechtsprechung

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich nicht-oberinstanzlicher Urteile. 

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