Nein. Die Abrechnung der Vergütungszahlungen erfolgt mit dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sind verpflichtet, bis zum 28. Februar eines Kalenderjahres dem Netzbetreiber alle Angaben zu übermitteln, die für die Jahresabrechnung des vorangegangenen Kalenderjahres erforderlich sind.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wie viele Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Der Beitrag untersucht das Bestehen, den Inhalt und den Umfang von speicherungsbezogenen (Zwischenspeicherung gem. §§ 16 Abs. 3, 3 Nr. 1 Satz 2 EEG 2009 und nach den allgemeinen Vergütungsregeln; Eigenverbrauch bei PV-Anla
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Zu der Frage, ob die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus bei Bestandsanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW sich auf die Bemessungsleistung der Anlage bezieht (hier: verneint.
Zu der Frage, ob im konkreten Fall die Anlagenbetreiberin vom Netzbetreiber einstweilig den Ausbau des Netzes, den Anschluss ihrer EEG-Anlage und die Zahlung von Abschlägen verlangen kann (hier: verneint. Der Netzbetreiber komme seiner Pflicht aus § 9 EEG 2009 zum unverzüglichen Netzausbau bereits nach.
In seinem Beitrag geht der Autor detailliert u.a. auf die technischen und ökonomischen Potentiale der Energiegewinnung aus den verschiedenen Abfallfraktionen in Deutschland unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Aus seiner Sicht seien die - für die energetische Verwertung - verfügbaren Mengen begrenzt; Potentiale gebe es allenfalls bei Bioabfällen.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlage, die zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) speist, als zwei Anlagen im Sinne der Vergütung gem. § 19 EEG 2009 gilt (hier: verneint.
Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht
Zu der Frage, ob die Verlegung einer Parallelleitung zu einer bestehenden Anschlussleitung eine vom Netzbetreiber geschuldete Verstärkung (Ausbau) des Netzes gem. §§ 9 Abs. 1, 5 Abs. 4 EEG 2009 darstellt (hier: bejaht).
Nein, dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht (mehr) möglich.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob eine Fläche im Bereich eines entwässerten Niedermoors, die in der Vergangenheit sowohl zum Torfabbau als auch intensiv ackerbaulich genutzt wurde, eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
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Im vorliegenden Votumsverfahren hat Clearingstelle EEG die Frage geklärt, ob die Vorhabensfläche, auf der die Anspruchstellerin die Errichtung eines Solarparks plant, als Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 zu qualifizieren
In diesem Beitrag wird die Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen zur Gärrestetrocknung mit dem Ziel der Gärrestmengenreduktion thematisiert. Der Autor stellt dabei einige Anlagen zur Gärresttrocknung, Hersteller und Verfahren vor.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf die im Zuge des Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vorgenommene Konkretisierung der Informationspflichten des Netzbetreibers nach § 5 EEG 2009 ein.