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Suche in EEG 2012 §§ 34, 35, 36, 37

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Aufsatz

Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Analyse des Pacht- und Betriebsführungsmodells vor und erläutert dies beispielhaft für Blockheizkraftwerke (BHKW).

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Aufsatz
In seinem Beitrag behandelt der Autor die Vereinbarkeit des EEG mit Freiheitsrechten, die Vereinbarkeit des EEG mit dem Gleichheitssatz sowie die Beurteilung der EEG-Umlage aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht.
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Aufsatz
Die Autoren stellen verschiedene Modelle des Eigen- bzw. Selbstverbrauchs von Strom vor und prüfen, bei welchen Modellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 (ab 04/2012) eine Befreiung des Stromverbrauchers von der EEG-Umlage möglich ist.

   

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Rechtsprechung– I-12 O 138/12
Aktenzeichen: I-12 O 138/12

Zu der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich ihrer Zahlungen der EEG-Umlage hat, weil die EEG-Umlage nicht mit der Finanzverfassung im Einklang stehe (hier: verneint. Die Leistung der Klägering sei nicht rechtsgrundlos erfolgt).

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 beträgt:

5,277 ct/kWh

    

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Aufsatz

Der Autor erläutert das Einspeisemanagement und seine Auswirkungen auf die Börsenvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien. 

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Vermarktung und den Selbstverbrauch von Grünstrom, insbesondere Solarstrom, im Lichte der EEG-Photovoltaik-Novelle 2012.

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Aufsatz

In diesem Beitrag werden die Bedeutung von Vertriebsgesellschaften innerhalb eines Konzerns (keine missbräuchliche Umgehung) und die Herkunftsnachweise nach § 55 EEG 2012 untersucht. Die Autoren analysieren, unter welchen Bedingungen die Kostenvorteile des Grünstromprivilegs aus § 39 Abs. 1 EEG 2012 in Anspruch genommen werden können.

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Aufsatz

Der Autor erklärt den Eigenversorgungsbegriff des EEG 2012. Dazu geht er zunächst auf die gesetzliche Neuregelung der EEG-umlagefreien Eigenversorgung ein. Anschließend nimmt er eine rechtskonforme Auslegung des Eigenversorgungsbegriffs vor und betrachtet schließlich die Kriterien der Eigenversorgung.

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Politisches Programm

Mit dem „Evaluierungsbericht zur Ausgleichsmechanismusverordnung“ legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem BMU und dem BMWi eine Evaluierung und Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Ausgleichsmecha­nismus für das

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den

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