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Suche in EEG 2012

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2012, EEG 2014

Die im Auftrag der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) erstellte Studie des Leipziger Instituts für Energie gibt eine Jahresprognose der EEG-Stromeinspeisung für alle Energieträger für das Jahr 2015 ab. Die Prognose umfasst die Entwicklung der installierten Leistung und der Stromerzeugung.

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Votum 2014/30– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/30

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus Modulen, welche die derzeit installierten Module in Zukunft ersetzen sollen, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird und bejahendenfalls, bis zu welcher installierten Leistung der Anspruch besteht (im Ergebnis bejaht).

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Votum 2014/28– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/28

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für die Photovoltaikanlagen des Anlagenbetreibers die Voraussetzungen eines qualifizierten Netzanschlussbegehrens gemäß § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 erfüllt sind (im Ergebnis bejaht).

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Votum 2014/29– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/29

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die auf dem Gebäude belegenen PV-Anlagen des Anlagenbetreibers in Betrieb genommen worden sind.

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

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Aufsatz

Die Autoren gehen in ihrem Beitrag auf das mit dem EEG 2014 erneuerte Referenzertragsmodell für Windenergieanlagen ein und stellen in diesem Zusammenhang Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer IWES vor, in der die Standortqualität verschiedener Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 und EEG 2014 analysiert wird.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren die Eigenversorgungsregeln nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die historische Entwicklung der Eigenversorgung ein, sodann charakterisieren sie die Eigenversorgung anhand zentraler Begriffe.  Sie thematisieren weiterhin die Behandlung des ungeklärten Direktverbrauchs durch Dritte.

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Aufsatz

Die Autoren besprechen die Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dafür stellen sie den Inhalt einiger Neuregelungen vor und erörtern einige der besonders wichtigen praktischen Anwendungsfragen und -probleme vertieft.

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Aufsatz

In dem Beitrag werden die Voten 2013/62 und 2014/2 zu PV-Freiflächenvorhaben vorgestellt, welche im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG veröffentlicht wurden.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014, EEG 2012

Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Neuordnung des Direktvermarktungsrechts für Strom aus Biogasanlagen im Zuge des Inkrafttretens des EEG 2014. Beleuchtet werden u.a. die Voraussetzungen für das Marktprämienmodell hinsichtlich Pänalen und Fernsteuerbarkeit sowie die Folgen von negativen Preisen an der Strombörse.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein Netzanschlussbegehren ist eine Erklärung des Einspeisewilligen, d.h. des künftigen Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber, eine von dem Einspeisewilligen geplante Anlage anzuschließen und dafür den Verknüpfungspunkt zu ermitteln. Das Netzanschlussbegehren muss dem zuständigen Netzbetreiber gemäß § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zugehen, um Rechte und Pflichten auszulösen.

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Rechtsprechung– 4 O 258/13
Aktenzeichen: 4 O 258/13

Sachverhalt: Auf einer Konversionsfläche, für die die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Freiflächen-Fotovoltaikanlage beschlossen hat, wurde bereits vor dem Inkrafttreten aber nach der Beschlussfassung des Bebauungsplanes die PV-Anlage errichtet.

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Rechtsprechung– 1 U 440/14

Zu der Frage, ob der Inbetriebnahmebegriff gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 eine ortsfeste Installation der Fotovoltaikmodule zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussetzt (hier bejaht: Erforderlich sei ein zur bestimmungsgemäßen Einspeisung bereiter Zustand. Technisch betriebsbereit sei die Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und dauerhaft Strom erzeugen könne.

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Aufsatz

Der Beitrag untersucht die möglichen Auswirkungen von Kapazitätsmärkten auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Nach Meinung des Autors benachteiligten diese Windkraft- und PV-Anlagen. Er diskutiert, wie Stromverbraucher in den Strommarkt einbezogen werden könnten und wie die Stromversorgung sichergestellt werden könnte. Die verpflichtende Direktversorgung passe nicht zum heutigen Strommarkt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nein. Der KWK-Bonus gemäß Anlage 3 Nr. I EEG 2009 kann verlangt werden, wenn

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Rechtsprechung– 9 U 197/13

Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2

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Rechtsprechung– 9 U 198/13

Sachverhalt: Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) fordert von einem Energielieferanten und Betreiber eines eigenen Bilanzkreises im Zuge des Belastungsausgleichs die Zahlung der EEG-Umlage in monatlichen Abschlägen im Sinne der Regelung des § 37 Abs. 2

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Rechtsprechung– 2 U 176/13
Aktenzeichen: 2 U 176/13

Zu der Frage, ob Biogasanlagen, die durch die Änderung der 4. Verordung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 2012) nachträglich der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit unterfallen, einen Anspruch auf den Emissionsminderungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 haben (hier: bejaht.

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Votum 2014/17– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 i.V.m. Anlage 3

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Rechtsprechung– 13 O 283/13
Aktenzeichen: 13 O 283/13

Sachverhalt: Die Betreiberin einer Kleinwindenergieanlage erhebt gegen den Netzbetreiber Anspruch auf Erstattung der aufgrund von Einspeisemanagementmaßnahmen entstandenen Kosten durch die notwendigen Berechnungen der entgangenen EEG-Vergütung als "zusätzliche Aufwendungen" im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 1 EEG 2012.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 5 K 434/14.F
Aktenzeichen: 5 K 434/14.F

Sachverhalt: Zur Frage, ob sich aus der Wirtschaftsprüferbescheinigung bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung konkret ergeben muss, welche Angaben der Antragstellerin zu den Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 EEG 2012 überprüft wurden und welche Unterlagen und Erklärungen hierzu überprüft wurden.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– VIII ZR 169/13

Zur Frage, ob die EEG-Umlage verfassungswidrig ist (verneint: Es liege insbesondere kein Verstoß gegen die in Art. 105 ff. GG niedergelegten Grundsätze der Finanzverfassung vor.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein.

Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.

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