Direkt zum Inhalt

Suche in EEG 2014

Angezeigt werden Ergebnisse 376 - 400 von 602 gesamt (Seite 16 von 25).
Aufsatz

Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.

1
Aufsatz

Der Beitrag beleuchtet rechtliche Fragen hinsichtlich der Belastung von PV-Hausspeichersystemen mit EEG-Umlage und Stromsteuer und verweist dabei unter anderem auf die Ergebnisse des 21.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die Frage, unter welchen Bedingungen der direkte Verbrauch von Solarstrom auch in Wohnungen möglich ist, deren Mieter selbst nicht Betreiber der PV-Anlagen sind, ohne dass die EEG-Umlage anfällt und welche Auswirkungen der Betrieb von Speichern dabei hat.

1
Aufsatz

Die Autoren setzen sich grundlegend mit dem Inbetriebnahmebegriff von Photovoltaikanlagen auseinander. Dabei wird auch auf die Entwicklung des Inbetriebnahmebegriffs vom EEG 2009 bis zum EEG 2014 und damit vom Glühlampentest für die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage hin zur Notwendigkeit der ortsfesten Installation eingegangen.

1
Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag die dogmatische Bewertung der einstweiligen Verfügung nach § 83 EEG 2014. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Regelung, behandelt auftretende Rechtsfragen und unternimmt sodann den Versuch einer dogmatischen Einordnung der Vorschrift.

1
Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 21. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Speicherbetrieb unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das in Kooperation mit dem Projekt der deutschen Wissenschaftsakademien »Energiesysteme der Zukunft« (ESYS), am 8. Juni 2015 im Harnack-Haus in Berlin-Dahlem veranstaltet wurde.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Weder die Herstellung eines Netzanschlusses, das Setzen der Messeinrichtungen oder der Einbau von technischen Einrichtungen nach § 9 EEG ist erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage i.S.d. EEG.

1
Aufsatz

Der Beitrag behandelt die Ermittlung des Netzverknüpfungspunktes und die Kostenverteilung für Netzanschluss und Netzausbau zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber. Der Autor geht hierbei ausführlich auf das Kriterium des technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes als grundlegende Entscheidung für die Wahl ein, von welchem aber im Einzelfall abgewichen werden könne. Im Beitrag werden die entsprechenden Ausnahmen vom Grundatz - des Anschlusses an einem vom Anlagenbetreiber gewählten oder vom Netzbetreiber zugewiesenen Verknüpfungspunkt - behandelt.

1
Aufsatz

Der Beitrag erläutert das Ausschreibungsverfahren der finanziellen Förderung für Solarfreiflächenanlagen. Beleuchtet werden die allgemeinen Voraussetzungen, die zur erfolgreichen Teilnahme an den Verfahren erfüllt werden müssen, sowie die Prüfungs- und Zuschlagsverfahren. Außerdem gehen die Autoren u.a. auch auf die Übertragbarkeit von Zuschlägen und die Zahlung von Gebühren oder Strafzahlungen, ein.

1
Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit der möglichen (Weiter-)Entwicklung einer Grünstromkennzeichnung (§ 95 Nr. 6 EEG 2014). Eine differenzierte Kennzeichnung von Grünstrom mit Herkunftsnachweisen vorzunehmen, sei mit zunehmender Marktorientierung des Fördersystems immer erforderlicher.

1
Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den gestiegenen Neubau von Gülleanlagen bis 75 kW installierter Leistung, der nach seiner Ansicht auf die neuen Fördersätze für direktvermarkteten Strom aus Güllekleinanlagen des EEG 2014 zurückzuführen sei.

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Beitrag beleuchtet die Neuregelungen des EEG 2014 zur Belastung von Eigenversorgungsanlagen mit der EEG-Umlage, welche im § 61 EEG 2014 für bestimmte Konstellationen eine Verminderung der EEG-Umlage oder die Befreiung von der

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Der Autor geht der Frage nach, wie sich die seit dem EEG 2014 eingeführte EEG-Umlage bei Eigenverbrauch auf die Prosumenten auswirkt. Dabei legt er einige Fälle dar, in denen sich Fotovoltaikanlagen trotz der EEG-Umlage für den Eigenverbrauch - vor allem für Gewerbetreibende - lohnen.

1
Aufsatz

Der Autor untersucht die Leitfäden und Positionspapiere der Bundesnetzagentur (BNetzA) und deren faktische Bindungswirkung. Dafür prüft er deren Rechtsnatur und ihre Wirkungen und die Grenzen, innerhalb derer sich die BNetzA bewegen sollte. Abschließend analysiert er drei Leitfäden bzw. Positionspapiere der BNetzA kritisch.

1

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Juni 2015 die zweite Ausschreibungsrunde für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eingeleitet.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Rechtslage ab dem 16. Mai 2024:

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

1
Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Das EEG enthält keine Definition und auch keine detaillierte Regelung zur Netzverträglichkeitsprüfung.

1
Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.

1
Aufsatz

Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit der überarbeiteten Festlegung der Bundesnetzagentur vom 29. Januar 2015 zu Marktprozessen für Einspeisestellen (Strom) - MPES 2.0. Deren Anpassung war insbesondere aufgrund der Gesetzesänderung zu Wechselprozessen der Veräußerungsformen im EEG 2014 erforderlich.

1
Rechtsprechung– 12 U 1396/14
Aktenzeichen: 12 U 1396/14

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Netzbetreiber die Einspeisevergütung eines Anlagenbetreibers auf Null kürzen darf, wenn ihm keine Informationen im Bezug auf den Wechselrichter vorliegen.

Ergebnis: Das Berufungsgericht empfiehlt am 15. Mai 2015 die Rücknahme der Berufung, da keine Aussicht auf Erfolg herrsche.

Begründung: Aus dem Sachvortrag sei nicht erkennbar, dass der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber die notwendigen Informationen rechtzeitig in lesbarer Form übermittelt habe.

 

 

1
Aufsatz
Gesetzesbezug: FFAV, EEG 2014 § 55

Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag Verfahrens- und Rechtsschutzfragen die sich unter dem Fördervergaberecht der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) ergeben. Er erläutert das Verfahren und die Rechtsnatur der Ausschreibung, die anzuwendenen Zuteilungskriterien und welchen Rechtsweg unterlegende Bewerber beschreiten können, um gegen die Auswahlentscheidung der Bundesnetzagentur (Zuschlagserteilung) vorzugehen.

1
Rechtsprechung– VIII ZR 110/18

Sachverhalt: Fraglich war, ob eine Abgasturbine zur Nachverstromung einen Anspruch auf Technologie-Bonus begründet. Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage mit BHKW. Im Abgasstrang des BHKW-Motors befinden sich Turbinen, die die Abgase zur Nachverstromung in einem eigenen Generator zur Stromerzeugung nutzen.

1
Votum 2015/20– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den Zeitraum vom 15. März bis 30. Oktober 2010 hat (im Ergebnis bejaht).

1