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Suche in EEG 2017 §§ 36 bis 36f, 36i

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Rechtsprechung– 8 B 10001/19.OVG
Aktenzeichen: 8 B 10001/19.OVG

Leitsätze:

1. Zur (echten) Konkurrenz paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen.

2. Der Vorrang des zuerst gestellten Antrags hindert die Genehmigungsbehörde nicht, diesen Antrag nach Feststellung eines Genehmigungshindernisses abzulehnen und dem nachrangig gestellten Antrag stattzugeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. Februar 2019 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2019 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

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Aufsatz

Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Dezember 2018 die jeweils erste Ausschreibungsrunde 2019 für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Februar 2019. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Februar 2019 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Oktober 2018 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibungfür Wind- und Solaranlagen. 

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15. August 2018 die 4. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land und die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Solaranlagen eingeleitet.

Gebotstermin ist jeweils der 1. Oktober 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 1. Oktober 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. August 2018 die Ergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 26. Juni 2018 die 3. Ausschreibungsrunde 2018 für Windenergieanlagen an Land eingeleitet.

Gebotstermin ist der 1. August 2018. Die Gebote müssen innerhalb der Abgabefrist bis zum 01. August 2018 (24:00 Uhr) am Bonner Standort der BNetzA eingegangen sein.

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Studie

In dem Impulspapier "Stromnetze für 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 - Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien" wird in einem ersten Fragenkomplex der Ausbaubedarf an Photovoltaik und Windenergie ermittelt, der zur Erreichung der 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor nötig ist. Im zweiten Teil der Studie werden angesichts des verzögerten Netzausbaus kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Integration dieses steigenden erneuerbaren Stromanteils in ein modernisiertes Bestandsnetz sowie zu dessen besserer Auslastung identifiziert.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Mai 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.

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Aufsatz

Der Autor erläutert Einsatzmöglichkeiten, Rahmenbedingungen und Perspektiven Strom aus erneuerbaren Energien in stillgelegten Bergbaustandorten zu erzeugen.

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Aufsatz

Die Autorin setzt sich kritisch mit der Festlegung des Höchstwertes für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land der Bundesnetzagentur vom 29. November 2017 auseinander. Dabei gibt sie zunächst einen Überblick über die Regelungen zur Ausschreibung von Windenergie an Land sowie zu den Ergebnissen der drei Ausschreibungsrunden des Jahres 2017. Anschließend geht sie auf die Neufestlegung des Höchstwertes für 2018 gemäß § 85a EEG 2017 ein.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. Juni 2017 die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Mai 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land (Onshore) bekannt gegeben.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.

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Aufsatz

Die Autoren erläutern vor dem Hintergrund der Projektfinanzierungen von erneuerbaren Energieanlagen das Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien, das im EEG 2017 und WindSeeG  festgelegt ist.

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Aufsatz

Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick zu den neuen Regelungen zur Onshore-Windenergie im EEG 2017. Nach einer kurzen Einleitung widmet er sich der Zielsetzung des EEG 2017, den Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht und schließlich dem Ausschreibungsverfahren selbst.

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in Ihrem Beitrag zunächst mit dem Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2017, gehen auf die Überarbeitung des Anlagenbegriffs und die Folgen für Altanlagen ein und stellen die neuen Vorschriften bezüglich des Ausschreibungsverfahrens vor. Zudem wird auf die reduzierte Anzahl der Veräußerungsformen und die Möglichkeiten der Direktvermarktung eingegangen.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit den Neuregelungen des EEG 2017. Die Autoren geben zunächst einen kurzen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und stellen dann die Ergänzung des Anlagenbegriffs in § 3 Nr. 1 EEG 2017 vor, die klarstellt, dass jedes Modul einer Solaranlage eine eigenständige Anlage ist.

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