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Suche in EEG 2021

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEG 2021

Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.

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Studie
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BauNVO, EEG 2021

Der Leitfaden „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende - Ein Leitfaden für Deutschland“, des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), erläutert das Potenzial, den aktuellen Technologiestand sowie den Rechtsrahmen der Agri-Photovoltaik.

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Beschlossen am:

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob das Vorhaben der Anspruchstellerin eine Eigenversorgung im Sinne der Legaldefinition aus § 3 Nr. 19 EEG 2017 darstellt (im Ergebnis nicht geprüft).

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Gesetzentwurf

Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).

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Aufsatz

Die Autorin stellt die Kernpunkte der neuen EE-Richtlinie (EU) 2018/2001 dar und gibt einen Überblick über den Umsetzungsbedarf im EEG 2017.

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Votum 2020/12-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche  jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.

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Votum 2020/19-VII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.

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Schiedsspruch 2020/8-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der zehnjährige Förderzeitraum für die Flexibilitätsprämie neu beginnt, wenn die Anlagenbetreiberin der Netzbetreiberin die bislang gemäß §§ 52, 54 i.V.m. Anlage 3 EEG 2014 gezahlte Flexibilitätsprämie vollständig zurückerstattet, ob Anlagen- und Netzbetreiber dies abweichend vom

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Votum 2020/4-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

EEG- und KWKG-Anlagen sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren (§ 5 Abs. 1, 5 Satz 1 MaStRV). Die Monatsfrist gilt auch bei anderen registrierungspflichtigen Ereignissen (z. B. einer Leistungserhöhung oder -verringerung der Stromerzeugungsanlage, vgl.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Rechtslage seit dem EEG 2023:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein Betriebsgelände im Sinne der Anlagenzusammenfassung des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG 2017/2021/2023 umfasst das räumlich zusammengehörende Gelände, auf dem Betriebsanlagen oder -mittel (technisch und baulich) zu demselben Betrieb gehören, d. h. demselben Betriebszweck dienen, der über den EE-Anlagenbetrieb hinausgeht. Gleichzeitig ist mit „Betrieb“ nicht nur der Gewerbebetrieb bzw.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nur Speicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammende Energie aufnehmen und in elektrische Energie rückumwandeln (Ausschließlichkeitskriterium), gelten als EEG-Anlagen (s. Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle, Leitsatz Nr. 1, Abschnitt 3.1.2).

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ein Redundanz-BHKW wirkt sich in der Regel nicht auf die installierte Leistung einer Anlage aus. Daher wird die installierte Leistung einer Anlage durch den Zu- oder Abbau eines Redundanz-BHKW nicht verändert. Daher ist dies nach der Anlagenregisterverordnung keine Änderung der Anlage, die registrierungspflichtig wäre. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

In einer Vielzahl von Anfragen wird die Frage gestellt, unter welchen Voraussetzungen sich der gesetzliche Zahlungsanspruch (anzulegende Wert) für den eingespeisten Strom nur um 20% verringert, wenn die Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet worden ist. Insbesondere wird gefragt, ab welchem Zeitpunkt bei fehlender Meldung der Anlage an die Bundesnetzagentur, aber rechtzeitiger Übermittlung der Daten für die Kalenderjahresabrechnung sich der anzulegende Wert um 20% verringert.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Sofern es sich bei dem Speicher um eine fiktive EEG-Anlage handelt: Ja. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Für den Förderanspruch für den vor der Einspeisung in das Netz für die allgemeine Versorgung zwischengespeicherten Strom (§ 19 Abs. 3 EEG 2017/2021/2023, § 19 Abs. 4 EEG 2014) ist das strenge Ausschließlichkeitsprinzip (§ 19

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Ein stationärer Speicher ist im Sinne des EEG in Betrieb genommen, wenn

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Unter bestimmten Bedingungen ja.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünanlagen mit einer installierten Leistung ab 1 MW können gemäß  § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h) und i) EEG 2023 Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments abgeben werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Zusammengefasst werden Solaranlagen, wenn bestimmte räumliche und zeitliche Kriterien erfüllt sind. Neben der Vergütungshöhe ist die Zusammenrechnung mehrerer Solaranlagen vor allem bei der Erfüllung technischer Vorgaben zur Ermöglichung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber relevant (§ 6 Absatz 3 EEG 2012, § 9 Absatz 3 EEG 2014/2017/2021/2023).

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