Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Entwicklung im deutschen und europäischen Energieregulierungsrecht des Jahres 2018 ein. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Kostenregulierung der Netzbetreiber sowie die Rahmenbedingungen des Netzzugangs und -anschlusses sowohl im Strom- als auch im Gassektor.
Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.
Die Beschlusskammer 6 hat am 2. Mai 2019 den Antrag der regelzonenverantwortlichen deutschen Übertragungsnetzbetreiber auf Genehmigung einer von FCR-Einheiten und -Gruppen mit begrenzten Energiespeichern sicherzustellenden zwischenzeitlichen Mindestaktivierungszeit von 30 Minuten gem. Art. 6 Abs. 4 lit.
Die Autoren weisen auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung und Dezentralisierung des Energiesektors hin.
Die Autoren bewerten den Anpassungsbedarf der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgrund der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 07. Februar 2019 den Beschluss BK6-18-040 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.
Der Autor untersucht, inwieweit der Begriff der Kundenanlage im Sinne des EnWG auf Wohnquartiere angewendet werden kann.
Fristeinhaltung beim Austausch einer Messeinrichtung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei einem geplanten Austausch einer konventionellen Messeinrichtung gegen eine moderne Messeinrichtung im Sinne des § 2 Nr. 15
Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine rechtliche Einordnung der Stromvermarktung durch Corporate Power Purchase Agreements (Corporate PPAs) vor. Dabei unterscheidet er zunächst zwischen Utility PPAs (Strombezugsvertrag mit einem Energieversorger oder Direktvermarkter) und Corporate PPAs (Abschluss mit einem Großkunden oder Großabnehmer).
Der Autor befasst sich in dem Artikel mit aktuellen Rechtsprechungen zum Begriff der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24 a und b EnWG. Hierzu geht er zunächst auf die rechtliche Historie sowie die Bedeutung von Kundenanlagen ein.
Sachverhalt: Zur Frage ob das Direktvermarktungsunternehmen (DVU) gegenüber dem Übertragungsnetzberteiber bei Abregelung im Sinne des Einspeisemanagements Schadensersatzansprüche für Kosten für Ausgleichsenergie und darüber hinaus auch für den durch die Abregelungen entgangenen Anteil an der Vergütung („Managementprämie“) hat.
Ergebnis: Verneint.
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Leitsätze:
a) Die Regulierungsbehörde kann aufgrund der Ermächtigung in § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV nicht nur einzelne Regelungen oder den erforderlichen Mindestinhalt eines Vertrags vorgeben, sondern auch ein vollständiges Vertragswerk.
Leitsätze: a) Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 Satz 9
Die Studie "Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen" beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Bereitstellung und der Vergütung von Blindleistung. Durch die steigende Anzahl von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland gewinne das Thema der Spannungshaltung und des damit einhergehenden Blindleistungsbedarfs stark an Bedeutung. Die Studie verfolgt dabei das Ziel, die technischen und ökonomischen Fragestellungen um die rechtlichen Aspekte des Blindleistungsmanagements zu erweitern.
Klimaschonende Energieversorgung in Wohnungen und Quartieren – Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingung der Energieversorgung von Wohnungen und Quartieren. Hierbei gehen sie auf die Bedeutung der dezentralen Versorgung für den Klimaschutz ein und widmen sich dem Mieterstrom-Gesetz sowie weiteren relevanten Gesetzen für die Quartiersversorgung. Abschließend erwägen sie im Ausblick die Nutzung von erneuerbaren Gasen sowie eine Neuregelung der energetischen Gebäudesanierung.
Der Autor befasst sich in seinem Artikel mit dem Begriff der Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG vor dem Hintergrund der lokalen Direktversorgung von Wohnkomplexen und untersucht insbesondere die für dieses Thema relevanten Fragestellungen.
Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.
Anbei finden Sie die Gesetzgebungsmaterialien zum Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Ziel der geplanten Änderungen sind eine effizientere Gestaltung des Netzausbaus, eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Optimierung der Stromnetze.
Mit Beschluss vom 10. Oktober 2018 wurde die Festlegung zur wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten und Erlöse bzw. Erträge aus der Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG getroffen. Der Beschluss zur Aufhebung und Neufestlegung richtet sich an die vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber.
In dem Artikel geht der Autor auf die Rechtsunsicherheiten für Mieterstrom ein. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 Satz 1 EEG 2017, den Strom in im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehenden Gebäuden zu verbrauchen sowie diesen nicht durch ein Netz durchzuleiten.
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Hierbei widmen sie sich zunächst den eichrechtlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).
Die Autoren geben in ihrem Beitrag eine Einführung in die komplexe Berechnung der Netzentgelte und erläutern auf dieser Grundlage die neuen Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Dabei gehen sie insbesondere auf die ab Januar 2019 geplante Vereinheitlichung der Entgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung sowie auf deren Zwecke und Grundsätze ein.